Prozess um fragwürdigen Immo-Deal am Traunsee im Finale

Die Causa wurde in Wels verhandelt © APA/THEMENBILD/BARBARA GINDL

Im Prozess um einen fragwürdigen Grundstücksdeal am Traunsee werden am Dienstag die Urteile gesprochen. Zwei Anwälte, ein Notar und drei Personen aus der Immobilienbranche sollen eine betagte Frau dazu gebracht haben, ihr Grundstück deutlich unter Wert zu verkaufen. Am Vormittag standen die Schlussplädoyers am Programm.

Die wegen schweren Betrugs Angeklagten sollen im Herbst 2019 die Frau gedrängt haben, ihre Immobilie, eine ehemalige Pension am Traunsee, um 750.000 Euro einer Immobilienfirma zu verkaufen, obwohl der Verkehrswert deutlich über einer Million Euro gelegen sei. Die Eigentümerin – sie ist mittlerweile verstorben – sei damals bereits nicht mehr geschäftsfähig gewesen, lautet der Vorwurf. Zivilrechtlich wurde der Deal bereits rückabgewickelt.

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Der Erwachsenenvertreter der Pensionistin, der erst kurz nach dem Grundstücksdeal bestellt worden war, hatte vor Gericht die Ansicht vertreten, dass sie „überfordert“ gewesen sei und nicht gewusst habe, was sie an wen verkauft habe. Die erstangeklagte Maklerin soll die Vertrauensperson für die alte Dame gewesen sein. Ihr Ehemann soll als Tippgeber für den Deal fungiert und Provision kassiert haben.

Der Staatsanwalt wies in seinem Schlussplädoyer darauf hin, dass belastende Zeugenaussagen bereits im Zivilverfahren als glaubwürdig eingestuft worden waren und wies auf Ungereimtheiten in den Äußerungen der Maklerin hin – so war sie zum Zeitpunkt angeblich absolvierter Termine im Spital bzw. auf Urlaub. Der Anklagevertreter sah die Vorwürfe nach dem Beweisverfahren klar bestätigt.

Die demente Pensionistin, die ständig Schilling mit Euro verwechselt habe, sei „sechs absoluten Profis gegenübergesessen“, sagte der Privatbeteiligtenvertreter in seinem Schlussplädoyer. Und obwohl die im Prozess von den äußerst wortkargen Angeklagten „mehr als 300 Fragen nicht beantwortet wurden“ lasse das Beweisverfahren auf die wichtigste Frage nur eine Antwort zu: „Ja, sie waren es“. Die Beschuldigten hätten zusammengewirkt und auch verhindert, dass die Verkäuferin einen Vertrauensanwalt beizog: „Nur gemeinsam konnten sie dieses Schnäppchen machen.“

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Der Anwalt der Maklerin sagte, seine Mandantin sei „nicht abgebrüht, aber furchtbar schlampig“, wofür sie sogar von ihrem damaligen Arbeitgeber eine Verwarnung bekommen habe. „Grauslich“ sei, dass der – deswegen mittlerweile auch mit einer Anklage konfrontierte – Gatte der Maklerin eine Tippgeberprovision bekommen habe, räumte er ein. Das habe die Angeklagte auch gestanden, aber dadurch sei die Pensionistin nicht geschädigt worden, das sei höchstens Untreue gegenüber dem Arbeitgeber.

Abgesehen davon forderten die Verteidiger durchwegs Freisprüche zumindest im Zweifel. Der Anwalt der beiden Immobilienentwickler, die das Grundstück gekauft hatten, meinte, seine Mandanten seien an der Preisfindung gar nicht beteiligt gewesen. Zudem liege der Preis in einem Bereich, der keinen Betrugsvorsatz nahelege. „Es gibt keinen Beleg dafür, dass es diese Räuberbande gegeben hat.“

Auch der Verteidiger des angeklagten Rechtsanwalts sieht eine „Verschwörungstheorie der Staatsanwaltschaft“, die „nicht zu halten ist“. Sein Mandant sei nur der Vertragserrichter und könne zum Kaufpreis nichts beitragen. Die ebenfalls angeklagte Anwältin sei lediglich als Angehörige der Immobilienentwickler bei einem Termin dabei gewesen und der Notar habe nur eine Unterschrift beglaubigt, führten deren Verteidiger aus. Danach zog sich das Schöffengericht zur Urteilsberatung zurück. Urteile sind am Nachmittag zu erwarten.