Weiter Handlungsbedarf beim Klimaschutz in Österreich ortet der Rechnungshof (RH): Die Hälfte aller 20 früheren Empfehlungen haben Klimaschutz- und Finanzministerium laut dem jüngsten RH-Bericht nicht umgesetzt, weitere acht nur teilweise. Lediglich in zwei Punkten kamen die Ministerien den Empfehlungen nach. Kritisiert wurde erneut das Fehlen eines Klimaschutzgesetzes, Säumigkeit beim Nationalen Energie- und Klimaplans und eine drohende Verfehlung der EU-Treibhausgasziele.
Der Rechnungshof hatte die Klimapolitik der beiden Ministerien 2021 einer Prüfung unterzogen und bereits damals vor Milliarden-Kosten aufgrund von verfehlten Klimazielen gewarnt. Zwar seien die Treibhausgas-Emissionen im Nicht-Emissionshandelsbereich im Jahr 2022 um 5,0 Prozent bzw. 5,3 Prozent im Jahr 2023 zurückgegangen und hätten die nationalen jährlichen Höchstmengen unterschritten. Prognosen würden jedoch von einem geringeren Rückgang der Gesamtemissionen in den Jahren 2024 und 2025 ausgehen, heißt es im jüngsten Bericht.
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„Österreich würde mit den bestehenden Klimaschutz-Maßnahmen die unionsrechtliche Zielvorgabe zur Treibhausgas-Reduktion 2030 deutlich verfehlen“, lautet das Fazit der Prüfer. Auch wurde darauf verwiesen, dass die EU-Kommission den österreichischen Plänen zur Treibhausgas-Reduktion im Nationalen Klima- und Energieplan im Oktober eine Absage erteilte, der Entwurf sei mangels konkreter Angaben nicht nachvollziehbar, die Zielerreichung gefährdet, hatte es damals geheißen.
Mehr Abstimmung zwischen Bund und Ländern gefordert
Wegen eines nicht eingehaltenen Fristenlaufs – Österreich übermittelte den Nationalen Energie- und Klimaplan insgesamt 14 Monate zu spät an die EU-Kommission – läuft derzeit gerade ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich. Schließlich wurde das finale Konzept diesen Dezember im Ministerrat beschlossen. Der Umstand, dass mit dem nicht zustandegekommenen Klimaschutzgesetz auch weiterhin das „zentrale Planungs-, Steuerungs- und Koordinierungsinstrument für klimapolitische Maßnahmen“, wie der RH schreibt, fehle, müsse ebenfalls korrigiert werden.
Zudem sei die Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den zuständigen Stellen des Bundes sowie zwischen Bund und Ländern weder verbessert worden, noch seien geeignete Prozesse im Sinne einer „gesamthaften Steuerungsverantwortung für Klimaschutz-Maßnahmen“ implementiert worden, hieß es. Der RH verwies auf Vorschläge im schließlich nicht umgesetzten Klimaschutzgesetz für ein Klimakabinett, einen „Österreichischen Klimadialog“ oder einen Klimabeirat aus wissenschaftlichen Experten hin.
Auch regelmäßiges Monitoring und Reporting zum Umsetzungsstand von Klimaschutz-Maßnahmen an eine zentrale Stelle sei Gegenstand der Entwürfe gewesen, betonte der Rechnungshof. Darüber hinaus sieht der Bericht dringenden Maßnahmenbedarf bei der weiteren Ökologisierung des Steuerrechts sowie einer verursachergerechten Aufteilung der Kosten für den allfälligen Ankauf von Emissionszertifikaten zwischen Bund und Ländern.