Nach den Krawallen in der Halloween-Nacht in Linz hat die Staatsanwaltschaft nun gegen fünf Beteiligte, die in U-Haft sitzen, Anklage erhoben. Am 2. März wird sich ein 21-jähriger Syrer vor Gericht verantworten müssen, wie die „Kronen Zeitung“ in ihrer Sonntagsausgabe berichtete.
Ihm werden schwere gemeinschaftliche Gewalt und versuchte schwere Körperverletzung vorgeworfen, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Ulrike Breiteneder im Gespräch mit der APA bestätigte.
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Insgesamt gebe es drei gesonderte Verfahren, sagte Breiteneder zur APA. Gegen den 21-jährigen Syrer stehe mit dem 2. März bereits ein Prozesstermin fest. Ihm drohen bis zu drei Jahre Haft. Gegen einen 19-jährigen Spanier wurde im gleichen Zusammenhang wegen derselben Delikte ebenfalls Anklage erhoben. Jedoch gibt es noch keinen Prozesstermin.
In einem dritten Verfahren werden drei Jugendliche wegen schwerer gemeinschaftlicher Gewalt, versuchter Körperverletzung sowie wegen Diebstahlsdelikten angeklagt. Bei den Beschuldigten handle es sich um eine einen 16-jährigen subsidiär schutzberechtigten Iraker, seine Freundin, eine 15-jährige thailändische Schülerin, und einen 15-jährigen afghanischen Asylberechtigten.
Sie wurden am 17. Jänner verhaftet und sitzen ebenfalls noch in U-Haft. Die Jugendlichen sollen einen Tag vor Halloween in Tschechien ein Arsenal an Pyrotechnik beschafft haben, vor allem Feuerwerkskörper der Kategorien 3 und 4. Diese sollen sie dann auf der Landstraße – mit Sturmhauben maskiert – gegen Polizisten geworfen haben.
Insgesamt wurden in der Halloween-Nacht 129 Personen angezeigt. Gegen 46 Personen, wurde ein Verfahren zur Aberkennung ihres des Schutzstatus eingeleitet.