Ein psychiatrischer Sachverständiger, der mit einer Rechtsanwältin und einem Notar wohlhabende demente Klienten um ihre Liegenschaften gebracht haben soll, ist am Donnerstag in Wels aus der U-Haft entlassen worden.
Sein Verteidiger bestätigte der APA einen Bericht in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ (OÖN) am Freitag. Dem Antrag auf Enthaftung sei stattgegeben worden, der Jurist spricht von „völlig haltlosen Vorwürfen“.
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Der Akt ist inzwischen von der Staatsanwaltschaft Wels an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegangen. Die Entlassung aus der U-Haft heiße nicht, dass nicht mehr gegen den Gutachter ermittelt werde, „am Tatverdacht hat sich nichts geändert“, zitierten die „OÖN“ einen Sprecher der WKStA.
Gegen die Anwältin, den Notar und den Psychiater werden Ermittlungen wegen schweren Betrugs geführt. Letzterer wird zudem verdächtigt, 2023 ein Gefälligkeitsgutachten im Zusammenhang mit der beabsichtigten Testamentserrichtung einer dementen Person angeboten zu haben.
Die Rechtsanwältin und der Notar werden verdächtigt, 2022 eine demenzkranke Frau dazu gebracht zu haben, einen Übergabsvertrag, zwei Schenkungsverträge für den Fall ihres Todes und eine Vorsorgevollmacht zu unterschreiben. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass sich die Frau nicht bewusst war, dass sie mit ihrer Unterschrift ihr gesamtes landwirtschaftliches Anwesen in Pasching (Bezirk Linz-Land) samt Liegenschaftsvermögen an ihren Neffen übertrug. Denn in einem vorangegangenen, sieben Jahre dauernden Rechtsstreit hatte sie stets betont, dass ihr Neffe kein Grundstück von ihr erhalten solle.
Die Verträge wurden laut Staatsanwaltschaft von der Rechtsanwältin bzw. deren Kanzlei errichtet und vom Notar beurkundet, obwohl die Demenzerkrankung der Betroffenen offenkundig gewesen sei. Die Rechtsanwältin habe allerdings im Erwachsenenschutzverfahren zwei Privatgutachten eines Psychiaters vorgelegt, die der Pensionistin volle Geschäfts- und Testierfähigkeit attestierten.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es sich um Gefälligkeitsgutachten gehandelt haben könnte. Sieben Monate später legte die Rechtsanwältin neuerlich ein Gutachten desselben Sachverständigen vor, der nun plötzlich zu dem Schluss kam, die Frau sei nicht mehr geschäfts- und testierfähig, weshalb die Vorsorgevollmacht, die zugunsten der Rechtsanwältin selbst errichtet worden war, schlagend werde.
In einem anderen Fall wurde bereits Anklage wegen schweren Betrugs gegen zwei Geschäftsführer eines Immobilienunternehmens, eine Maklerin, zwei Rechtsanwälte und einen Notar erhoben. Sie sollen einer Frau, die zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr geschäftsfähig gewesen sei, ihre Immobilie am Traunsee zu einem viel zu niedrigen Preis abgeluchst haben. Die Eigentümerin soll so um mindestens 900.000 Euro gebracht worden sein.