Mit dem Beschluss der Landesregierung vom 2. Dezember wird die Einkommensgrenze für die Fernpendlerbeihilfe erhöht. „Wir wollen die Leistungswilligen besser unterstützen – die Neuregelung der Fernpendlerbeihilfe ist dabei ein wirksames Instrument“, sagt Landeshauptmann Thomas Stelzer zur Änderung.
Dabei wurde nicht nur die Einkommensgrenze von 28.000 Euro auf 35.000 Euro (steuerpflichtige Einnahmen pro Jahr) erhöht. Zudem gibt es nun einen OÖ Nachhaltigkeitsbonus für Elektrofahrzeuge (30 Prozent höhere Beihilfe) und Hybrid-Fahrzeuge (15 Prozent höhere Beihilfe). Als Berechnungsgrundlage dient die gestaffelte Grundbeihilfe (218 Euro bis 421 Euro pro Jahr).
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Stelzer: „Leistung muss sich lohnen – das ist kein leerer Spruch, sondern ich möchte, dass das Realität wird. Die Erhöhung der Fernpendlerbeihilfe ist etwas, das wir im Land regeln können und tun. Aber auch vom Bund müssen Maßnahmen kommen – zum Beispiel, dass Überstunden steuerfrei werden.“
Mit der Änderung der Fernpendlerbeihilfe wird auch der Beantragungszeitraum (künftig von 1. März bis 28. Februar der Folgejahres) geändert. Grund: Zur Berechnung ist der Jahreslohnzettel notwendig. Weiters wird mit der Änderung die Online-Antragstellung optimiert.
„Wir verbessern stetig unser Online-Angebot – so können wir das Service für die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher verbessern“, so Stelzer, „das gilt übrigens nicht nur bei der Fernpendlerbeihilfe“, wie Stelzer via Aussendung verlautbart.