„Die Land- und Forstwirtschaft bekennt sich klar zum Schutz der Lebensgrundlagen, der Biodiversität und des Klimas. Sie ist aber auch Hauptbetroffener der Renaturierungsverordnung. Die Erfahrung zeigt, dass erfolgreiche Naturschutzprojekte die Zusammenarbeit mit Grundeigentümern und den Bewirtschaftern benötigen“, betont Landwirtschaftskammer-OÖ-Präsident Franz Waldenberger in der LK-Vollversammlung.
„Maßnahmen müssen die Grundrechte wie Eigentum und Erwerbsfreiheit respektieren und auf Freiwilligkeit basieren. Daher ist der intensive und ehrliche Einbezug von Vertretern der Land- und Forstwirtschaft, wenn es um die Erstellung der Wiederherstellungspläne geht, unverzichtbar“, so Waldenberger, der weiters fordert, dass die Maßnahmen „umsetzbar, praxistauglich und wirksam sein müssen“.
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Vorleistungen anerkennen
Bisher schon von den Bäuerinnen und Bauern erbrachte (Naturschutz-)Maßnahmen sowie Vorleistungen müssten zudem ausreichend berücksichtigt und entsprechend anerkannt werden.
Alle Teile der Gesellschaft hätten ihren angemessenen Beitrag, für intakte Ökosysteme und den Erhalt der Kulturlandschaft zu leisten. Sämtliche Potenzialflächen, wie Böschungen, Parkplätze und Hausgärten, müssten zunächst prioritär genutzt werden.
Zudem müsse in Europa mit gleichem Maß hinsichtlich des Umweltmonitorings gemessen werden. Unterschiede in den nationalen Bewertungen würden die Notwendigkeit einer einheitlichen Methodik aufzeigen.
Als Beispiel führte Waldenberger den Biber an, der in Österreich im alpinen Bereich mit einer Population von ca. 1.200 als „ungünstig“ eingestuft wird, Polen sieht in seinem alpinen Bereich bei ähnlicher Verbreitungs- und Populationsgröße einen „günstigen“ Zustand als gegeben an.
„Abgesehen davon gibt es viele weitere derartige Beispiele, in denen Österreich im Vergleich zu anderen Ländern bessere Parameter aufweist, allerdings eine schlechtere Bewertung des Erhaltungszustands vornimmt. Diese Ungleichheit muss rasch ein Ende finden“, sagt Waldenberger.
Finanzierung von zusätzlichen Umweltmaßnahmen sicherstellen
„Wird im Zuge der Umsetzung der EU-Renaturierungsverordnung von der Land- und Forstwirtschaft die Umsetzung zusätzlicher Umwelt-, Naturschutz- und Biodiversitätsleistungen erwartet, so müssen dafür auch die erforderlichen öffentlichen Budgetmittel zur Verfügung gestellt werden. Für zusätzliche Maßnahmen braucht es daher zusätzliche Mittel. Wir werden es nicht akzeptieren, dass dafür vorhandene Fördertöpfe wie GAP- und ÖPUL-Gelder verwendet werden. Wer daher zusätzlichen Naturschutz einfordert, muss auch die Rechnung dafür bezahlen und frisches Geld aufbringen“, fordert Waldenberger.
Künftige Bundesregierung muss Agrarfinanzierung sicherstellen
Zudem fordert die LK-Vollversammlung von der künftigen Bundesregierung den in der aktuellen Legislaturperiode schon eingeschlagenen Weg der Inflationsanpassung für Ausgleichszahlungen (ÖPUL, Bergbauern-Ausgleichszulage) weiter fortzusetzen und auf EU-Ebene konsequent eine Inflationsanpassung für EU-Direktzahlungen einzufordern.