Dass er mit seiner toten Ehefrau im Kofferraum unterwegs war, hat für den Organisator von Linzer Coronademos keine juristschen Konsequenzen. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, so Reinhard Huemer-Steiner, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Linz: Die Frau sei eines natürlichen Todes gestorben und die Tatbestände der unterlassenen Hilfeleistung und Störung der Totenruhe seien nicht vorgelegen.
Der 39-jährige Maßnahmengegner war vor einem Monat vom Landesgericht Linz wegen Holocaustleugnung zu drei Monaten bedingt verurteilt worden, weil er auf Social Media Ausgangsbeschränkungen und Impfpflicht mit der Judenverfolgung verglichen hatte. Es handelte sich dabei um eine Zusatzstrafe zu einer früheren Verurteilung.
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Der Prozess gegen ihn hatte mit etlichen Monaten Verspätung stattgefunden. Denn er war im August des Vorjahres nicht zu seinem Prozess erschienen und anschließend untergetaucht.
Als er von der Polizei geschnappt wurde, hatte er die Leiche seiner wenige Stunden zuvor an einer unbehandelten Krebserkrankung verstorbenen Frau im Auto, auch die drei Kinder des Paares saßen im Wagen.