Ein zunächst entlassener Oberarzt des Linzer Kepler Uniklinikums, der während einer noch laufenden Operation das Haus in Richtung seiner Privatordination verlassen haben soll, und das Krankenhaus haben sich außergerichtlich geeinigt. Demnach trennt man sich nun doch einvernehmlich.
Der Patient war nach Komplikationen bei dem Eingriff gestorben.
Der Arzt wollte gegen die Entlassung juristisch vorgehen. Heute Nachmittag hatte der arbeitsgerichtliche Prozess in Linz starten sollen. Dienstagabend habe man sich außergerichtlich geeinigt, hieß es in einer Presseaussendung des Spitalsträgers, der Oö. Gesundheitsholding (OÖG), wenige Stunden vor Beginn der Verhandlung.
Demnach werden beide Parteien das arbeitsgerichtliche Verfahren nicht fortführen. Es wurde stattdessen eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses mit 11. Mai vereinbart. „Dies aufgrund der langjährigen, verdienstvollen Tätigkeit des Oberarztes in der Krankenanstalt und der letztendlich gegebenen Einsicht, dass er während der Herzoperation die Krankenanstalt nicht hätte verlassen dürfen“, so die OÖG.
Der Oberarzt hatte während der heiklen Operation an einen Assistenzarzt übergeben, um in seine Privatordination zu gehen. Der 77-jährige Patient, der wegen eines Aortarisses eingeliefert worden war, starb – laut einer Obduktion an einem Hinterwandinfarkt, den er während des Eingriffs erlitten hatte. Der Oberarzt wurde daraufhin entlassen, nun hat man sich auf eine einvernehmliche Trennung geeinigt.