Neues Jagdgesetz: Tiere dürfen künftig in Schonzeit erlegt werden

Erneuerungen bei der Abschussplanverordnung, mehr Schutz für Aufforstungen – Beschluss für erste Landtagssitzung 2024 angekündigt

Die Einigung zwischen der Jägerschaft, den Grundeigentümer-Vertretern und dem Land OÖ bringen etliche Neuerungen mit sich.
Die Einigung zwischen der Jägerschaft, den Grundeigentümer-Vertretern und dem Land OÖ bringen etliche Neuerungen mit sich. © Countrypixel -stock.adobe.com

Jägerschaft, Grundeigentümer-Vertretung und Land OÖ haben sich auf ein neues oö. Jagdgesetz geeinigt. Eine Überarbeitung sei laut Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger nach 60 Jahren längst überfällig gewesen.

Derzeit befindet sich der Antrag in Begutachtung. Der Landtag soll das Gesetz noch im Jänner 2024 beschließen. „Läuft alles nach Plan, wird das Gesetz am 1. April in Kraft treten“, sagte die Landesrätin in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner und Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Waldenberger am Dienstag in Linz.

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Aufforstung verursacht hohe Kosten

Nach klimabedingten Waldschäden, wie sie der Borkenkäfer und Windwürfe verursachten, seien zahlreiche Aufforstungen notwendig geworden. So flossen in den vergangenen zwei Jahren neun Mio. Euro in die Neusetzung von 2,5 Mio. Jungbäumen, um Österreichs Wälder klimafit zu machen. Zusätzlich zum Schutz der Wälder mit Initiativen zur Bewusstseinsbildung brauche es ein adaptiertes Wildtiermanagement.

Abschüsse auch in der Schonzeit erlaubt

So ist es zukünftig erlaubt, Wild auch in ihrer Schonzeit zu erlegen, wenn dieses in eine geschützte Kulturfläche eindringt und dort Schäden verursacht. Zudem soll die Behörde fehlende Abschüsse bei Unterschreitung der Abschussplanzahlen im Schutzwald veranlassen können. Waldenberger begrüßte diese Novellierung, die in rund einem Viertel der oö. Reviere mehr Abschüsse vorsieht.

Gleichzeitig blühen einem zwischen 2000 und 20.000 Euro Strafe beim Abschuss geschützter Arten in der Schonzeit. Für den Entzug der Jagdkarte soll eine Mindestdauer festgelegt werden. Verboten ist außerdem die Auswilderung invasiver Arten, die Jägerschaft ist dazu verpflichtet, diese Tiere zu erlegen.

Verwalter bestellen oder pachten

Jagdgenossenschaften sollen künftig die Wahl haben zwischen Verpachtung und Bestellung eines Jagdverwalters. Der Musterjagdpachtvertrag wird künftig eine Reihe von Vertragsklauseln zur Stärkung der Grundeigentümerrechte enthalten. Statt eines Jagdausschusses soll es einen Gemeindejagdvorstand geben, die Kammer vertritt die Interessen der Grundeigentümer: „Schiedsstellen regeln auf Bezirksebene den Schadensausgleich bei Wildschäden“, so Waldenberger.