Sechs Monate Zusatzstrafe für ehemalige „Objekt 21“-Größe

Frühere „Objekt 21“-Größe und Schwester angeklagt - Sollen Waffen und Nazi-Devotionalien verkauft haben

Eine ehemalige „Objekt 21“-Größe ist am Montag in Ried nicht rechtskräftig zu einer Zusatzstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Der Schuldspruch erfolgte wegen Verstößen gegen das Waffengesetz. Vom Vorwurf der Wiederbetätigung wurde der Mann dieses mal freigesprochen. Seine Schwester, die ihm geholfen haben soll, Waffen und Nazi-Devotionalien zu verkaufen, wurde gänzlich freigesprochen. Ein Punkt blieb aber noch offen.

Der Erstangeklagte war einst führendes Mitglied im „Objekt 21“, auf dessen Konto u.a. Brandanschläge und Schutzgelderpressungen im Rotlicht-Milieu gehen. Der heute 38-Jährige, der bereits ein sehr langes Vorstrafenregister hat, sitzt zur Zeit noch bis März 2026 in der Haftanstalt Stein ein. Sein Antrag auf vorzeitige Entlassung wurde abgelehnt.

Lesen Sie auch

Zuvor soll er in der Justizanstalt Suben einem Mithäftling eine Maschinenpistole samt Munition und – in Sammlerkreisen begehrte – Nazi-Devotionalien zum Kauf angeboten haben. Der andere meldete das bei der Staatsanwaltschaft. Daraufhin trat als Abnehmer ein verdeckter Ermittler auf. Bei einer Hausdurchsuchung wurden die Devotionalien sichergestellt. Angeklagt war neben Wiederbetätigung ein Vergehen gegen das Waffengesetz.

Dem 38-Jährigen wurde zudem vorgeworfen, er habe gegenüber seinem Mithäftling, der mittlerweile vorzeitig entlassen wurde, die Vergasung von Juden geleugnet und ihm über eine Freundin einschlägige Musik geschickt. Am Montag betonte er, dass er mit dem Zeugen nicht über Nazi-Inhalte gesprochen habe, weil dieser wegen Betrugs und nicht wegen Wiederbetätigung einsaß. Zudem beteuerte er, mit dem Nazi-Gedankengut gebrochen zu haben.

Die Geschwister waren auch bemüht, die Aussagen des Zeugen in Zweifel zu ziehen. So behauptete der Beschuldigte, der ehemalige Mithäftling habe ihn aktiv gefragt, ob er noch eine Waffe besitze und diese verkaufen wolle. Auch die mitangeklagte Schwester – sie ist unbescholten – sagte aus, dass der Zeuge auf sie zugekommen sei. Er habe ihr tolle Kontakte, unter anderem zu John Travolta, und Autos versprochen, wenn sie die Devotionalien überreiche. Sie gab zu, das Gewehr übergeben zu haben. Sie sei auf die Sache eingegangen, weil sie Geld für eine Operation gebraucht habe, hätte sich aber an mehreren Stellen erkundigt, ob das auch nicht verboten sei. Ihr Verteidiger Josef Wimmer forderte daher einen Freispruch.

Der 38-jährige Bruder wollte nachweisen, dass seine Bekannte die angeblich ihn belastende Musik-Datei nicht an den Zeugen geschickt hatte, da die Dateigrößen der Mailanhänge unterschiedlich seien. Die Einvernahme des Sachverständigen ergab, dass das Handy des Belastungszeugen nicht verwertbar sei. Die Chats seien nicht aussagekräftig, da sie nicht gesamt sondern nur zum Teil oder beschädigt vorlagen. Metadaten, die normalerweise beim Weiterleiten von Musikclips gelöscht werden, waren allerdings vorhanden, wonach jemand auch ein ganzes Album heruntergeladen haben könnte.

Die mitangeklagte Schwester wurde am frühen Abend – ohne Geschworene – freigesprochen. Für ihren Bruder gab es hinsichtlich der Überlassung seiner „Sammlung“ ebenfalls einen Freispruch. Hier sah das Gericht eine „Tatprovokation“ durch den Zeugen.

Allerdings mussten über den Hauptangeklagten wegen weiterer Tatbestände noch die Geschworenen urteilen. Sie hatten zu entscheiden, ob er sich der Wiederbetätigung schuldig gemacht hat sowie ob er unerlaubt Waffenmunition und Kriegsmaterial besessen hat. Die Verstöße gegen das Waffengesetz sahen die Laienrichter sehr wohl, dafür setzte es sechs Monate Zusatzstrafe. Vom Vorwurf der Holocaustleugnung wurde der Mann freigesprochen, hier glaubte man dem Zeugen offenbar nicht ausreichend. Vorerst ausgeschieden wurde das Faktum, wonach er einschlägige Musik verschickt haben soll. Hier sollen noch Ermittlungen folgen. Keines der Urteile ist rechtskräftig.