Prozess nach Überfall auf Geldtransporter mit Millionenbeute in Linz

Nach einem Überfall auf einen Geldtransporter im Februar 2019 in Linz, bei dem knapp 2,12 Millionen Euro erbeutet wurden, müssen sich ab 19. Juni insgesamt acht Personen vor Gericht verantworten.

Unter ihnen ist einer der Geldboten, der gemeinsam mit seinem Bruder und einem Freund den Coup durchgezogen haben soll. Fünf weitere Angeklagte stehen wegen Hehlerei und Geldwäscherei vor dem Richter.

Am 13. Februar 2019 war ein Geldtransporter in Linz überfallen worden. Der 35-jährige Fahrer wurde von den Tätern mit Klebebändern gefesselt. Sein 24-jähriger „Kollege“ wurde mit einer Pistole bedroht und genötigt, sich ans Steuer zu setzen und zu einem Parkplatz an der Donaulände zu fahren.

Dort bekam er einige Faustschläge versetzt, musste mit seinem Kollegen und einem Räuber die Geldboxen öffnen und den Inhalt in einer Sporttasche verstauen. Damit flüchteten die Täter.

Allerdings: Der 24-jährige Iraker war mit den Tätern im Bunde. Er ist der Bruder jenes Mannes, der ihn mit einer Waffe „bedroht“ und mit Fäusten geschlagen haben soll. Die Ermittler waren relativ rasch sicher, dass der Überfall nur deshalb geglückt war, weil die Täter über großes Insiderwissen verfügten.

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Der Beifahrer hatte sich laut Staatsanwaltschaft auch verdächtig gemacht, weil er trotz mehrmaliger Möglichkeit nicht den stillen Alarm ausgelöst hat. Als dann noch die DNA seines Bruders auf den Fesseln des Fahrers gefunden wurde, war den Kriminalisten klar, dass er seine Finger im Spiel gehabt haben muss.

Die zwei Brüder wurden im Juli des Vorjahres verhaftet. Heuer klickten für den dritten ausführenden Täter, einen armenischen Freund der beiden, die Handschellen. Fünf weitere Personen, darunter die Freundin, die Schwester und eine Tante des Armeniers, wurde geschnappt, als sie einen Teil der Beute ins Ausland bringen wollten. Knapp 200.000 Euro wurden beschlagnahmt.

Einige Beschuldigte leugnen die Vorwürfe, andere schweigen eisern. Die Anklage stützt sich auf Aussagen des Opfers, Handyauswertungen, Telefonüberwachungen, Observationsmaßnahmen und Hausdurchsuchungen. Den drei Hauptangeklagten drohen ein bis 15 Jahre Haft, den übrigen ein bis zehn Jahre, der Schwester des Armeniers bis zu drei Jahre Haft. Der Prozess wird nach Maßgabe der Covid-19-Bestimmungen stattfinden. Aus heutiger Sicht bedeutet das: Mindestabstand, Maskenpflicht und Desinfektion.