Die katholische Bischofskonferenz berät derzeit, welche Maßnahmen aufgrund der Veranstaltungseinschränkungen der Regierung wegen des Coronavirus getroffen werden müssen. Derzeit spreche man sich mit den staatlichen Behörden ab, welche Konsequenzen sich für das kirchliche Leben in Österreich ergeben. Angestrebt sei möglichst schnell eine österreichweite Vorgangsweise, berichtete „Kathpress“.
Am Dienstagmittag hatte die Bundesregierung verschärfte Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus bekannt gegeben. So sollen Outdoor-Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmern und Indoor-Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmern bis Anfang April abgesagt werden. Davon betroffen könnten auch Gottesdienste mit einer entsprechenden Teilnehmerzahl sein.
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) hatte angekündigt, dass ab Freitag bis vorerst 1. April keine Freitagsgebete in Moscheen abgehalten werden dürfen. Dies gilt auch für kleine Gebetshäuser, die sonst mit großem Andrang zu rechnen hätten. Aus islamischer Sicht seien diese Maßnahmen gerechtfertigt, denn die Verpflichtung zur Durchführung des Freitagsgebetes gelte als aufgehoben, „wenn Krankheit oder Sorge um das eigene Leben oder jenes von Familienangehörigen vorliegen“.
Ausnahmslos alle Moscheen und Imame sind dazu angehalten, sich an diese Vorsichtsmaßnahmen zu halten, schrieb die IGGÖ in einer Aussendung. Ebenso solle die Abhaltung größerer Veranstaltungen und Versammlungen innerhalb der islamischen Einrichtungen möglichst vermieden werden. Die Moscheen bleiben jedoch für das tägliche Gebet und seelsorgerische Dienste geöffnet, betonte die Glaubensgemeinschaft.
Die Israelitische Kultusgemeinde Wien (IKG) hat schon seit längerem einen Krisenstab eingerichtet, der über das Vorgehen berät. Seit zwei Wochen gibt es auch in den religiösen Einrichtungen, die etwa dem Stadttempel, besondere Hygienemaßnahmen. Auch über weitere Maßnahmen werden die Mitglieder laufend informiert.