Ex-Prostituierte lockte Freund 232.000 Euro heraus: Verurteilt

Zwei Jahre Zusatzstrafe für 53-Jährige nach früherer Verurteilung

Weil sie ihrem Freund in der rund einjährigen Beziehung rund 232.000 Euro aus der Tasche gezogen hat, ist eine 53-Jährige am Dienstag am Landesgericht Linz nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt worden.

Die Strafe ist eine Zusatzstrafe zu einer Verurteilung nach ähnlichen Taten – zuvor hatte sie einem Mann knapp 50.000 Euro mit derselben Masche abgenommen und dafür eineinhalb Jahre teilbedingt ausgefasst.

Die heute 53-Jährige gebürtige Vietnamesin, die mittlerweile Österreicherin ist, zog ihrem Freund immer wieder größere Geldbeträge aus der Tasche. Die Begründungen reichten von Schulden über Stromrechnungen, diverse Notlagen bis hin zu Geld für Reparaturen am Haus ihrer Mutter in Vietnam, eine Operation der Mutter in China und schließlich später für das Begräbnis der Mutter in Vietnam, von dem sie ihrem Freund sogar Bilder gezeigt haben soll. Die Mutter lebt noch und wohnt in Linz.

Schwangerschaft vorgegaukelt

Zum Schluss der Beziehung soll die Frau laut Anklage dem Mann mit einem Mutter-Kind-Pass und einem Ultraschallbild vorgegaukelt haben, sie sei schwanger und 25.000 Euro verlangt haben, um nicht abzutreiben.

Vor Gericht gab sich die ehemalige Prostituierte weitgehend geständig. Die Frau behauptet allerdings, von ihrem ehemaligen tschechischen Zuhälter erpresst worden zu sein. Dieser habe seit ihrem Ausstieg aus dem Milieu 2016 immer wieder Geld verlangt. Sie habe Angst gehabt, dass er ihrem Sohn etwas antun werde. Sie habe ihrem Freund das nicht erzählt, weil sie befürchtet habe, dieser würde die Polizei einschalten.

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Das Opfer vermutet hingegen, dass sie Geld verspielt hat. Denn er habe ein GPS in ihr Auto einbauen lassen. Sie sie sei zweimal – nachdem sie sich von ihm Geld geborgt hatte – zu einem Casino in Tschechien gefahren, schilderte er vor Gericht.

Der Schöffensenat glaubte die Geschichte vom Zuhälter nicht und sprach die Frau schuldig, sie muss außerdem dem Opfer 232.060 Euro zurückzahlen.