Freibäder startklar, warten aber auf „grünes Licht“ der Regierung

Spätere Öffnung soll durch längere Saisondauer abgemildert werden

Das Gmundner Strandband könnte am 15. Mai in Betrieb gehen.
Das Gmundner Strandband könnte am 15. Mai in Betrieb gehen. © Stadtgemeinde Gmunden

Die Regierung hat sich zwar noch nicht festgelegt, dennoch rüsten sich in Oberösterreich immer mehr Freibäder für den Saisonstart.

Dieser findet normalerweise am 1. Mai startet. Dass dieser Termin auch heuer hält, ist allerdings bereits ausgeschlossen. Die Frage ist daher, mit welcher Verspätung die Bäder heuer aufsperren können.

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Gmunden setzt auf den 15. Mai

In Gmunden hat man jetzt einmal den 15. Mai ins Auge gefasst. Gemeinsam mit den Pächtern des Strandbades hat die Stadtgemeinde ein Konzept entwickelt, „um im Falle einer positiven Verordnung strukturiert und unter Einhaltung der grundlegenden Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen starten zu können“, wie es in einer Aussendung der Stadt heißt. Bürgermeister Stefan Krapf begründet den Schritt so: „Unser Ziel ist es, gerade jetzt in dieser Krisenzeit der massiven Einschränkungen den Menschen die Möglichkeit zu geben, sich am See aufzuhalten, und die Naherholungsfläche zu nutzen. Das Strandbad ist für viele Menschen eine Kraftquelle!“

Dass es keine „normale Saison“ wird, ist aber – Stichwort: „strenge Sicherheitsvorkehrungen“ – auch für ihn klar.

Liegewiese statt Fußballplatz

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Da die Zahl der Besucher auf 500 beschränkt bleiben muss, werden die Mieter von Kabinen sowie Saisonkartenbesitzer bevorzugt. Um den Mindestabstand gewährleisten zu können, wird der Fußballplatz zur Hälfte zur Liegewiese umfunktioniert. Als besonders heikel gelten die Ein- und Ausgänge. Sie sollen in Form von Einbahnsystemen gestaltet werden. Dazu werden noch Desinfektionsmittelständer aufgestellt.

Um den wirtschaftlichen Schaden einigermaßen in Grenzen zu halten, soll die Saison im September verlängert werden. Auch in Linz hofft man auf einen baldigen Erlass der Regierung: „Wir sind grundsätzlich startklar, führen die letzten Vorbereitungsarbeiten durch“, sagt Linz-AG-Sprecherin Susanne Gillhofer gegenüber dem VOLKSBLATT.

Abstandsregeln gelten auch im Wasser

Anders ist die Lage, was die Badeseen betrifft. Sie gelten als öffentlicher Raum und sind daher den allgemeinen Regeln der Ausgangsbeschränkungen unterworfen. „Wenn die Abstandsregeln eingehalten werden können“, heißt es dazu auf der Homepage des Sportministeriums, „spricht nichts dagegen, sofern kein Betretungsverbot besteht“. Die Wahrung der Abstandsregeln aufgrund des Coronavirus gelte demnach auch im Wasser.

Daran erinnert auch Tourismus-Landesrat Markus Achleitner (ÖVP): „Es ist für mich unabdingbar, den Österreichern das Baden und Schwimmen an Seen, Bädern und Thermen bald wieder zu ermöglichen“, so der Landesrat. Allerdings seien dafür „flankierende Maßnahmen zur Vermeidung einer Gesundheitsgefährdung notwendig“. Dazu zähle etwa das Einhalten des Mindestabstands bei neuralgischen Punkten.