Extra aus Deutschland sind am 20. April – dem Geburtstag von Adolf Hitler – zwei Männer nach Braunau gereist, um dort beim Geburtshaus des Führers zwei rote Grabkerzen für Passanten gut sichtbar zu entzünden. Beobachtet wurden der 24- und der 69-Jährige dabei von zwei Zivilpolizisten, was ihnen nun eine Anklage der Staatsanwaltschaft Ried nach dem Verbotsgesetz eingebracht hat.
„Beide haben eine nationalsozialistische Gesinnung und lernten sich schon vor Jahren auf einer einschlägigen Demonstration kennen. Sie nehmen immer wieder an derartigen Kundgebungen sowie Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen teil“, erläutert Behördensprecher Alois Ebner gegenüber dem VOLKSBLATT.
Einschlägig verurteilt
Der Jüngere wurde bereits im Alter von 18 Jahren nach § 3 g Verbotsgesetz in Österreich zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt, der Ältere wurde in Deutschland wegen „Volksverhetzung“ zu einer längeren Freiheitsstrafe verurteilt, die er bis Mitte Mai 2021 in Deutschland verbüßte. Laut Ebner sind die beiden geständig und machen aus ihrer nationalsozialistischen Gesinnung kein Hehl.
Den Männern drohen im Falle einer Verurteilung zwischen zehn und 20 Jahre Haft, der Prozess am Landesgericht Ried dürfte in zwei Monaten stattfinden.
Wie berichtet wurde die Eigentümerin des Hitler-Geburtshauses von der Republik enteignet, um zu vermeiden, dass es eine Pilgerstätte für Neonazis wird. Der Umbau ist für kommendes Jahr geplant, bis 2025 soll die Polizei im Gebäude einziehen.
Von Heinz Wernitznig