Neues Fördermodell für faire Bezahlung in Kunst und Kultur in OÖ

Eine groß angelegte Umfrage, die vom Linzer Market Institut im Auftrag des Landes unter oö. Kulturveranstaltern durchgeführt wurde, zeigt Handlungsbedarf, wenn es um gerechte Bezahlung geht. Das Land OÖ unterstützt mit zusätzlichen Fördermitteln.
Eine groß angelegte Umfrage, die vom Linzer Market Institut im Auftrag des Landes unter oö. Kulturveranstaltern durchgeführt wurde, zeigt Handlungsbedarf, wenn es um gerechte Bezahlung geht. Das Land OÖ unterstützt mit zusätzlichen Fördermitteln. © ptnphotof — stock.adobe.com

Ein auf den lokalen Kulturbetrieb abgestimmtes Fair-Pay Fördermodell präsentiert nun das Land Oberösterreich. Insgesamt steht für das Jahr 2024 eine Summe von einer Millionen Euro an Förderungen zur Verfügung.

Vor dem Hintergrund der Covid-Pandemie startete 2020 der gemeinsame Fairnessprozess des Bundes und der Länder, der in einer gemeinsamen Fair-Pay-Strategie gipfelte.

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„Die Wertschätzung für jene, die durch ihren Einsatz, ihre Ideen und ihr Engagement die Vielfalt an Kulturangeboten möglich machen, ist sehr, sehr groß. Es steht außer Frage, dass eine faire Bezahlung und faire Arbeitsbedingung für Künstlerinnen und Künstler dazugehören“, betont Landeshauptmann Thomas Stelzer in einer Aussendung.

Grundlage für die OÖ-Fair-Pay-Strategie ist eine groß angelegte Umfrage, die vom Linzer Market Institut im Auftrag des Landes unter 120 oö. Kulturveranstaltern durchgeführt wurde. Deren Ergebnis zeigte deutlichen Handlungsbedarf. Der Fair-Pay-Gap liegt im Durchschnitt bei rund 60 Prozent – die aktuellen Personal- und Honorarkosten in oö. Kunst- und Kulturbetrieben müssten also um diesen Wert steigen, um eine faire Bezahlung zu ermöglichen.

Eine Million Euro im Jahr 2024

Um diese Ausgangslage zu verbessern, können ab 2024 zusätzliche Fördermittel für Fair-Pay im Wege der Jahres- und Programmförderung abgerufen werden. Insgesamt steht dafür im kommenden Jahr eine Million Euro an Fördergeldern bereit.

Um den größtmöglichen Effekt zu erreichen, können zunächst jene Institutionen Fair-Pay-Mittel abrufen, die einen vergleichsweise höheren Fair-Pay-Gap aufweisen. Um zusätzliche Mittel geltend zu machen, ist im Zuge der Förderbeantragung eine Kalkulation nach Fair-Pay Grundsätzen vorzulegen.

Informationen unter www.land-oberoesterreich.gv.at im Bereich Kulturförderung