Infos über den Handwerkerbonus: Anträge ab 15. Juli möglich

Ab 15. Juli können im Internet Handwerksleistungen, die bereits ab 1. März 2024 erbracht wurden, beim Handwerkerbonus eingereicht werden.
Ab 15. Juli können im Internet Handwerksleistungen, die bereits ab 1. März 2024 erbracht wurden, beim Handwerkerbonus eingereicht werden. © amedeoemaja - stock.adobe.com

Auch wenn er erst ab 15. Juli 2024 beantragt werden kann, gibt es die wichtigsten Informationen über den neu aufgelegten Handwerkerbonus bereits unter www.handwerkerbonus.gv.at zum Nachlesen.

Für die Jahre 2024 und 2025 werden insgesamt 300 Millionen Euro dafür zur Verfügung stehen.

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„Der Handwerkerbonus ist ein wichtiger Beitrag, um die Bauwirtschaft anzukurbeln und Handwerksbetriebe sowie deren Kunden zu unterstützen. Durch die gezielte Förderung von Arbeitsleistungen im Wohn- und Lebensbereich schaffen wir Anreize für Investitionen und tragen zur Schaffung und Sanierung von Wohnraum bei“, betonte Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher bei der Präsentation.

Handwerksleistungen ab 1. März 2024 gelten

Ab dem 15. Juli 2024 kann der Handwerkerbonus rückwirkend für alle Handwerksleistungen ab 1. März 2024 beantragt werden.

Im Kalenderjahr 2024 gibt es eine Förderobergrenze von 2.000 Euro pro Person und Wohneinheit, 2025 beträgt die Obergrenze 1.500 Euro.

Der Handwerkerbonus ist Teil des Wohn- und Baupakets der Bundesregierung als finanzieller Anreiz für Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich.

Gefördert werden Handwerkerleistungen im eigenen Zuhause wie Ausmalen, Kücheneinbau oder Fliesenlegen.

Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst.