Jener 16-Jährige, der sich am 12. Juni im Bezirk Schärding an einer Siebenjährigen aus der Nachbarschaft sexuell vergangen hatte, musste sich am Mittwoch am Landesgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit verantworten.
Das Schöffengericht sprach den Afghanen wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen schuldig. „Der Bursch fasste rechtskräftig 30 Monate Haft, davon zehn Monate unbedingt, aus“, sagte Gerichtssprecherin Claudia Hubauer auf VOLKSBLATT-Anfrage. Dem Opfer wurde ein Teilschmerzensgeld von 500 Euro zugesprochen, mit den übrigen Ansprüchen wurde es auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Der Afghane muss sich zudem einer Therapie unterziehen und sein Wohnsitz muss sich zumindest zehn Kilometer vom Opfer entfernt befinden. Außerdem ordnete das Gericht laut Hubauer Bewährungshilfe an.
Schwester berichtete Vater von der Tat
Die Staatsanwaltschaft legte dem 16-Jährigen zur Last, das Mädchen in den Keller eines Wohnhauses gelockt und sie dort missbraucht zu haben. Die jüngere Schwester des Opfers sagte dem Vater, als dieser nach Hause kam, dass die Siebenjährige mit dem Burschen im Keller sei.
Als der Vater der Siebenjährigen in den Keller kam, sah er seine Tochter und den Jugendlichen, der sich gerade die Hose hochzog. Der Mann stellte den Burschen zur Rede, woraufhin es zu einer Rangelei kam. Dabei stürzte der Vater so unglücklich zu Boden, dass er bewusstlos liegen blieb. Er musste vom Notarzt versorgt und ins Klinikum gebracht werden. Seine Tochter vertraute ihm später an, was im Keller passiert war, der Vater erstattete Anzeige bei der Polizei.