EU-Kommission mahnt zur Einhaltung der Schuldenregeln

EU-Kommission drängt auf fiskalpolitische Stabilität © APA/BELGA/AFP/JAMES ARTHUR GEKIERE

Die EU-Kommission hat am Mittwoch in Brüssel den zweiten Teil ihres Herbstpakets des Europäischen Semesters präsentiert, mit dem sie wirtschaftspolitische Empfehlungen für die EU-Länder abgibt. Sie appellierte dabei erneut an die Euro-Staaten, die neuen EU-Schuldenregeln einzuhalten. Mit dem ersten Teil des Pakets war Österreich vor einem drohenden Defizitverfahren gewarnt worden, und muss nun bis Mitte Jänner Maßnahmen zur Senkung nach Brüssel melden.

In ihrer Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euroraums für 2025 fordert die Kommission die „Einhaltung des neuen haushaltspolitischen Rahmens, Verbesserung der Schuldentragfähigkeit und Überwachung der Risiken für die makrofinanzielle Stabilität“ von den Euro-Staaten ein. Gemäß den am Sonntag von der EU-Kommission übermittelten Daten muss Österreich zwischen 18 und 24 Milliarden Euro einsparen. Das bis Mitte Jänner fällige Maßnahmenpaket muss eine Senkung des Budget-Defizits im Jahr 2025 auf unter drei Prozent skizzieren.

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Weiters regt die Kommission die Länder zur einer Stärkung der Innovation an, auch bei kritischen Technologien. Sie fordert eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und weniger Verwaltungsaufwand. Öffentliche und private Investitionen in Bereichen wie dem grünen und digitalen Übergang oder dem Aufbau von Verteidigungskapazitäten sollen gefördert werden.

Zehn Länder werden Überprüfung unterzogen

Der Warnmechanismusbericht soll potenzielle Ungleichgewichte identifizieren, die die Wirtschaft einzelner Mitgliedstaaten oder der EU als Ganzes beeinträchtigen könnten. 2025 sollen zehn Länder genauer geprüft werden; Österreich ist nicht darunter. Wirtschaftliche Probleme in Deutschland, Estland, Griechenland, Italien, Ungarn, die Niederlande, Rumänien, die Slowakei, Schweden und Zypern könnten sich laut Kommission negativ auf die gesamte Union auswirken, und müssten daher überprüft werden. Als Kriterien gelten etwa die Staatsverschuldung oder die Arbeitslosenrate.

Der Vorschlag für den gemeinsamen Beschäftigungsbericht (JER) bestätigt einen weiterhin widerstandsfähigen EU-Arbeitsmarkt. Die EU-Beschäftigungsquote erreichte demnach im Jahr 2023 ein Rekordhoch von 75,3 Prozent und stieg im zweiten Quartal 2024 weiter auf 75,8 Prozent. Zugleich sank die Arbeitslosenrate auf einen historischen Tiefststand von 6,1 Prozent im Jahr 2023, ein Trend, der sich 2024 fortsetzte. Die Arbeitsproduktivität habe sich hingegen verlangsamt.

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Dies könnte die Fähigkeit der EU beeinträchtigen, im globalen Wettbewerb zu bestehen und Wirtschaftswachstum, Schaffung von Arbeitsplätzen und Lebensstandards gefährden, warnt die Kommission im zweiten Teil des heutigen Pakets. Als nächsten Schritt wird die Kommission mit dem Rat, der Eurogruppe und dem EU-Parlament über das Paket beraten.

„Unsere Analyse formuliert politische Leitlinien zur Förderung von Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität“, so Stéphane Séjourné, Exekutiv-Vizepräsident für Wohlstand und Industriestrategie, bei der Pressekonferenz. Dies bedeute erstens, die Innovationslücke zu den wirtschaftlichen Konkurrenten zu schließen, zweitens einen gemeinsamen Plan für Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit und drittens eine Erhöhung der Sicherheit und Verringerung der Abhängigkeiten. Diese Empfehlungen seien die Grundlage für den „Competitiveness Compass“, den die Kommission im Jänner veröffentlichen werde.