In Italien ist eine Diskussion über neue Einbürgerungsregeln entbrannt. Die Debatten löste Außenminister Antonio Tajani, Chef der Regierungspartei Forza Italia, aus, der dem Parlament einen Gesetzentwurf zur Änderung der Staatsbürgerschaftsregeln vorlegen will.
Demnach sollen Migrantenkinder die Staatsbürgerschaft erhalten, wenn sie mindestens zehn Jahre lang in Italien in die Schulen gegangen sind, lautet der Entwurf. Derzeit müssen sie dafür bis zum 18. Lebensjahr warten.
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„Um Italiener zu sein, muss man die italienische Sprache, die italienische Geschichte, die Geografie und unsere Verfassung kennen. Deshalb sagen wir, dass man nach zehn Jahren Pflichtschulzeit italienischer Staatsbürger werden kann“, erklärte Tajani bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs am Nachmittag des 5. Oktober in Mailand.
Der Chef der in Italien mitregierenden rechtspopulistischen Lega, Matteo Salvini, schaltete sich in die Debatte ein und betonte, es gebe seiner Ansicht nach keinen Grund, das Einbürgerungsgesetz zu ändern.
„Wir sind das europäische Land, das die meisten Staatsbürgerschaften in ganz Europa verleiht. Die Lega arbeitet an einem Gesetzesentwurf vor, um denjenigen die Staatsbürgerschaft zu entziehen, die in Italien Verbrechen begehen. Die Frage von mehr oder weniger Staatsbürgerschaften ist derzeit keine Priorität der Italiener“, argumentierte der frühere Innenminister.
Die Demokratische Partei (PD – stärkste Oppositionspartei) setzt sich für ein Bürgerrecht gemäß dem Geburtsort ein. Dieses Recht wird nach der lateinischen Juristen-Terminologie als „Ius soli“ (Recht des Geburtslandes) bezeichnet.
Derzeit gilt in Italien ein Einbürgerungsgesetz aus dem Jahr 1992, das vom „Ius sanguinis“ (Recht der blutsmäßigen Abstammung) ausgeht: Wer in Italien geboren ist und lebt, aber nicht von Italienern abstammt, kann erst mit Erlangung der Volljährigkeit die italienische Staatsangehörigkeit beantragen und muss dann noch eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Dies erschwere ihre Integration, meinen die Linksparteien.
In Italien leben rund fünf Millionen Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung. Sie machen 8,7 Prozent der Gesamtbevölkerung von 59 Millionen Menschen aus. In Österreich beträgt der Ausländeranteil an der Wohnbevölkerung laut Statistik Austria 19,7 Prozent oder 1,8 Millionen Menschen.