Der österreichische Jurist Michael Schmid ist am Dienstag zum neuen Präsidenten der EU-Justizagentur Eurojust gewählt worden. Wie die in Den Haag ansässige Behörde mitteilte, wird Schmid am Freitag eine vierjährige Amtszeit antreten. Der 40-Jährige folgt dem Slowaken Ladislav Hamran nach, der nach zwei Amtszeiten nicht noch einmal gewählt werden durfte. Schmid war erst im Jahr 2022 als österreichisches Mitglied in die EU-Justizbehörde eingezogen.
„Mein Ziel ist es, die Unterstützung von Eurojust für die Justizbehörden in ganz Europa zu stärken“, betonte Schmid laut der Aussendung. Die Strafverfolgung sei in den vergangenen Jahren immer komplizierter geworden, aufgrund der Digitalisierung, zunehmenden Verbindungen zu außereuropäischen Staaten und einem immer stärker verbundenem Netz von kriminellen Netzwerken. „Wir werden diesen Herausforderungen nur gemeinsam wirksam begegnen und für ein sichereres Europa sorgen können“, sagte der frühere Rechtsberater an der österreichischen EU-Vertretung.
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Schmid war nach dem Abschluss seines Jus-Studiums in Wien zunächst als Staatsanwalt tätig, wobei er sich auch mit Wirtschaftsstrafsachen beschäftigte. Mit Eurojust kam er vor zehn Jahren erstmals als Trainee in Berührung, wurde später nationaler Experte und im Jahr 2017 stellvertretendes nationales Mitglied sowie Vize-Chef des Eurojust-Terrorbekämpfungsnetzwerks. Vor zwei Jahren folgte er Staatsanwalt Gerhard Jarosch als österreichischer Eurojust-Vertreter nach und beschäftigte sich in dieser Funktion unter anderem mit einer Reform der Organisationsstruktur von Eurojust.
Eurojust hat den Status einer EU-Agentur und koordiniert grenzüberschreitende Strafverfahren der Justizbehörden der 27 EU-Staaten auf europäischer Ebene. Zu den Arbeitsschwerpunkten der Behörde zählen die Bekämpfung von Terrorismus, von Waffen-, Drogen- und Menschenhandel, der Kinderpornografie und der Geldwäsche. Nicht zu verwechseln ist Eurojust mit der in Luxemburg ansässigen Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO / EUStA), die zu konkreten strafrechtlichen Verfolgungshandlungen bei Straftaten zulasten des EU-Haushalts befugt ist und von einer Generalstaatsanwältin geführt wird.