Im Ermittlungsverfahren zum mutmaßlich vereitelten Terror-Anschlag auf ein am 9. August geplantes Konzert von Taylor Swift im Ernst-Happel-Stadion hat die Staatsanwaltschaft Wien einen Zwischenbericht der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) erhalten. Dieser bezieht sich auf Chats, die der Hauptverdächtige mit ebenfalls jihadistisch geprägten mutmaßlichen Anhängern der Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) geführt hat. Die Chats belasten den 19-Jährigen.
Nachdem der 19-Jährige einen Treueschwur auf den IS abgelegt und veröffentlicht hatte, soll er Folgendes gepostet haben: „Kämpft für Allah. Geht raus und terrorisiert die Kuffar (Ungläubigen, Anm.). Wenn ihr keine Waffen habt, geht mit Messer raus. Wenn ihr nicht mal Messer habt, überfährt sie. Und wenn ihr sie nicht mal überfahren könnt, dann spuckt ihnen ins Gesicht.“ Das berichtete die Gratiszeitung „Heute“ am Freitag in ihrer Online-Ausgabe.
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Ein in Deutschland aufhältiger Gesinnungsgenosse soll den 19-Jährigen in seinen terroristischen Absichten bestärkt haben. Ihm gegenüber kündigte der in Ternitz im Bezirk Neunkirchen lebende 19-Jährige „etwas Großes“ an und erwähnte auf die Frage, was er damit meine, eine schiitische Moschee, die kurdische Botschaft oder ein Konzert als mögliche Anschlagsziele, wobei er konkreten Bezug auf ein Taylor Swift-Konzert nahm. Laut „Heute“ soll der 19-Jährige dem Deutschen auch einen Vorschlag unterbreitet haben: „Möchtest du einen gleichzeitigen Angriff machen. Du bei dir, ich hier.“
Wie die Sprecherin des Landesgerichts, Christina Salzborn, auf APA-Anfrage mitteilte, ist die über den 19-Jährigen verhängte U-Haft zuletzt bis 13. November verlängert worden. Ein Enthaftungsantrag von Verteidiger Werner Tomanek wurde laut Salzborn rechtskräftig abgelehnt. Als Haftgründe wurden Tatbegehungs – und Verdunkelungsgefahr angenommen.
Ein von der der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes psychiatrisches Gutachten, das abklären soll, ob bei dem 19-Jährigen Zurechnungsfähigkeit gegeben ist, ist noch in Bearbeitung. Die Expertise die auch eine Gefährlichkeitsprognose enthalten wird, liege noch nicht vor, sagte Behördensprecherin Nina Bussek.
Der 19-Jährige steht im Verdacht, im Namen des IS einen Selbstmordanschlag auf das zweite von insgesamt drei in Wien vorgesehenen Taylor Swift-Konzerten im Sinn gehabt zu haben. Die Strafverfolgungsbehörden gehen davon aus, dass er möglichst viele vor dem Stadion versammelte „Swifties“, wie die Fans der Pop-Ikone genannt werden, entweder mit einem selbst gebastelten Sprengsatz oder in seinem Besitz befindlichen Hieb- und Stichwaffen töten wollte.
Bei einer Hausdurchsuchung des am 7. August festgenommenen 19-Jährigen wurden neben Chemikalien und einer TATP-haltigen Flüssigkeit mehrere elektronische Zündvorrichtungen, ein Zwölf-Kanal-Sender, eine Zündkapsel, ein 60 Zentimeter langes Metallrohr, ein 30 Zentimeter langes Kampfmesser, eine 46 Zentimeter lange Machete und ein Butterfly-Messer sichergestellt.
Derzeit wird von der Staatsanwaltschaft gegen den 19-Jährigen wegen terroristischer Vereinigung, krimineller Organisation und Vergehen gegen das Waffengesetz ermittelt. Ein 17-Jähriger, der ebenfalls in U-Haft sitzt, gilt als möglicher Komplize.
Fest steht, dass sich der 19-Jährige Pläne für den Bau einer Bombe und Chemikalien besorgt hatte, mit denen sich grundsätzlich explosives Triacetontriperoxid (TATP) herstellen lässt. Am 29. Juli versuchte er über den Messengerdienst Telegram, sich aus den USA eine Handgranate, eine Zastava M70, die auf der Technik des Kalaschnikow-Sturmgewehrs AK-47 beruht, und eine Pistole zu bestellen, scheiterte aber mit diesem Unterfangen. Gesichert ist weiters, dass sich der 19-Jährige in einem Kalendereintrag auf seinem Handy den 9. August – den Termin des zweiten Taylor Swift-Konzertes – markiert und wiederholt nach den Wien-Konzerten der Pop-Sängerin gegoogelt hatte. Ein weiterer Kalendereintrag war am 6. August abgespeichert und lautete auf „Kühlschrank“.
Bei der Hausdurchsuchung am darauf folgenden Tag stießen Ermittler der DSN im Kühlschrank in der Küche des 19-Jährigen auf eine Glasflasche mit farbloser Flüssigkeit, wobei ein nasschemischer Vortest mit Prüfung auf TATP positiv ausfiel. Inwieweit die vom 19-Jährigen beschafften Chemikalien und Sprengvorrichtungen für die Durchführung eines Terror-Anschlags geeignet gewesen wären, ist in Abklärung.