FPÖ entsendet Peter Westenthaler in den ORF-Stiftungsrat

BERUFUNGSVERHANDLUNG GEGEN PETER WESTENTHALER

Die FPÖ entsendet Peter Westenthaler in den ORF-Stiftungsrat. Der frühere FPÖ-Klubobmann löst damit Anwalt Niki Haas im obersten ORF-Gremien ab, teilte die FPÖ mit. Mit Westenthaler setzt die Partei nun auf einen „profunden Kenner der österreichischen Medienlandschaft“, wie es in einer Aussendung hieß.

Westenthaler sei nicht aber nur eine freiheitliche Stimme im ORF-Stiftungsrat, sondern auch eine „Stimme im Sinne der Bevölkerung“, zeigte sich FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker überzeugt. Er nutzte die Gelegenheit erneut, um darauf hinzuweisen, dass die FPÖ in Regierungsverantwortung den ORF-Beitrag in Form einer Haushaltsabgabe abschaffen würde.

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Ziel müsse ein „verschlankter Grundfunk“ sein, so Hafenecker. Als Grund für den Rückzug Haas’ wurden „berufliche Gründe“ angeführt. Auf seine Expertise als Medienanwalt will die FPÖ weiterhin vertrauen.

Das Gremium ist für Westenthaler, der derzeit bei oe24.tv als Politanalyst und Diskutant auftritt, kein Neuland. Er saß bereits ab 1999 im damaligen „ORF-Kuratorium“. Und er sorgte einst mit Interventionen im ORF immer wieder für Aufsehen — auch als BZÖ-Politiker. Zwischen August 2018 und Jänner 2019 saß er darüber hinaus in Haft.

Der 56-Jährige war in einem Verfahren um eine Förder-Million an die heimische Fußball-Bundesliga sowie eine 300.000 Euro-Zahlung der Österreichischen Lotterien an das BZÖ wegen schweren Betrugs und Untreue als Beteiligter zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt verurteilt worden.

Der ORF-Stiftungsrat ist das oberste Aufsichtsgremium des ORF und hat 35 weisungsfreie, ehrenamtliche Mitglieder. Die Mitglieder des Gremiums werden von Regierung (9), Parlamentsparteien (6), Bundesländern (9), ORF-Publikumsrat (6) und ORF-Zentralbetriebsrat (5) beschickt und sind — abgesehen von wenigen Ausnahmen — in parteipolitischen „Freundeskreisen“ organisiert.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hielt im Vorjahr allerdings in einem Erkenntnis fest, dass die Zusammensetzung von ORF-Stiftungsrat und -Publikumsrat teilweise verfassungswidrig ist. Die Regierung hat bis März 2025 Zeit, eine Gremienreform durchzuführen und so Verstöße gegen das Unabhängigkeits- und Pluralismusgebot, die vor allem durch einen zu großen Einfluss der Regierung entstehen, auszubügeln.

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