Kürzlich wurde das von Landeshauptmannstellvertreter Manfred Haimbuchner und Raumordnungslandesrat Markus Achleitner angekündigte Paket zur Widmungsergänzung bei Baufehlern in den OÖ. Landtag eingebracht. Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, den betroffenen Eigentümern die Möglichkeit zu geben, durch empfindliche Ausgleichszahlungen bestehenden Wohnraum zu erhalten und Existenzen zu sichern.
Da es sich bei der Novelle um keine „Generalsamnestie“ für „Schwarzbauten“ handelt, sieht der Entwurf eine Vielzahl von Voraussetzungen für eine Lösung durch eine nachträgliche Widmungsergänzung vor. So sind etwa gänzliche „Grünlandbauten“, Bauten ohne ursprünglichen Baukonsens, also „Schwarzbauten“ im klassischen Sinn, oder auch Gebäude, die nicht dem Wohn- oder dem gewerblichen Geschäftszweck dienen, wie zum Beispiel Gartenhütten oder Swimmingpools, grundsätzlich nicht von dieser Ergänzung im Raumordnungsgesetz und in der Bauordnung umfasst.
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„Es ist mir wichtig zu betonen, dass es sich hier um kein Amnestiegesetz handelt, sondern um eine Lösung, die jeden einzelnen Fall unter die Lupe nimmt. Auch zielt unser Lösungsansatz nicht auf „klassische“ Schwarzbauten ab und es sind nur solche Bauten umfasst, die für die Betroffenen zum Wohnen oder zum Betreiben ihres Gewerbes unerlässlich sind. Ich möchte nicht, dass Familien plötzlich auf der Straße stehen oder Unternehmen schließen müssen, weil es keine andere Option gibt, außer den Abriss“, so Haimbuchner per Medieninformation
„Zur zukünftigen Vermeidung solcher Fälle haben wir bereits durch die Einführung des §40a in der oberösterreichischen Bauordnung im Frühjahr dieses Jahres gesorgt. Dieser verpflichtet den Bauführer, eine Bestätigung über bewilligungsgemäße Lage des Gebäudes vorzulegen. Meine Aufgabe ist es Wohnraum zu schaffen, nicht diesen einzureißen“, so Haimbuchner.
„Eine Generalamnestie für Schwarzbauten war von Anfang an nicht das Ziel. Vielmehr ist eine rechtskonforme und vernünftige Lösung im Sinne der Menschen im Mittelpunkt gestanden. Denn es wäre in vielen Fällen unverständlich, wenn jahrelang bestehende Einfamilienhäuser oder Geschäftsbauten abgerissen werden müssten, um dann nur ein paar Meter weiter neu errichtet zu werden“, sagt Achleitner.
Das wäre keine Lösung, umso mehr als dadurch Familien plötzlich vor dem Nichts und Betriebe vor dem Aus stünden. „Daher haben für mich als Raumordnungslandesrat Alternativen zu einem Abriss Priorität gehabt. Aufgrund der Vielzahl von möglichen Fällen ist ein öffentliches Interesse im Sinne der Wohnraumsicherung oder des Erhalts von bestehenden Unternehmen und damit von Arbeitsplätzen unbestreitbar“, so Achleitner.
Durch eine entsprechende Ergänzung im Raumordnungsgesetz könne nun legistisch eine Lösung für derartige Fälle geschaffen werden, die auch entsprechend der Erkenntnisse des vorliegenden Rechtsgutachtens zu dieser Thematik umsetzbar seien. Achleitner: „Damit setzen wir nicht nur unsere Raumordnungspolitik mit Hausverstand fort, sondern nehmen auch unsere Verantwortung für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft wahr.“