Land übernimmt Gehaltsabschluss für Bundesbedienstete

Gehaltsplus in der Höhe von 3,5 Prozent für 2025, im Folgejahr rollierende Inflation plus 0,3 Prozentpunkte

In Anbetracht der angespannten öffentlichen Haushalte und der wirtschaftlich herausfordernden Lage spricht Landeshauptmann Thomas Stelzer in einer Mitteilung an die Medien von einem vernünftigen Gehaltsabschluss, den die Verhandlungspartner auf Bundesebene in den Nachtstunden erreichen konnten.

„Mit diesem Abschluss werden die öffentlichen Haushalte nicht überfordert, gleichzeitig aber auch die Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter honoriert. Wir werden daher den Gehaltsabschluss des Bundes übernehmen. Für mich war von Anfang an klar, dass die vereinzelt geforderte Nulllohnrunde für öffentlich Bedienstete nicht infrage kommt“, so Stelzer.

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Konkret werden die Gehälter für das Jahr 2025 um 3,5 Prozent erhöht (Erhöhung mindestens um 82,40 Euro beziehungsweise maximal um 437,80). Für das Jahr 2026 wurde eine Erhöhung um die rollierende Inflation zuzüglich 0,3 Prozentpunkte vereinbart.

Für das Personalbudget des Landes inklusive Spitäler (in Summe rund 25.500 Mitarbeiter/innen) bedeutet der Gehaltsabschluss Netto-Mehrausgaben gegenüber dem Jahr 2024 in der Höhe von 58 Millionen Euro. Die Gehaltserhöhung wird mit 1. Jänner 2025 wirksam.

Stelzer hat mit OÖ Gemeindebund-Präsident Christian Mader und dem stellvertretenden Vorsitzenden des OÖ Städtebundes Andreas Rabl vereinbart, dass der Abschluss auch für ihre Bedienstete gelten wird.

„Oberösterreichs Gemeinden wissen um die Bedeutung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sind – auch und gerade in budgetär besonders schwierigen Zeiten – bereit, das durch die Übernahme des Gehaltsabschlusses auf Bundes- und Landesebene unter Beweis zu stellen. Auch wenn die Einnahmesituation für das kommende Jahr 2025 und darüber hinaus nur als extrem schwierig bezeichnet werden kann, sind wir bereit, die doch deutliche und nachhaltige Gehaltsanpassung für den Gemeindebereich mitzutragen“, sagt Christian Mader.