Rechnungshof: Verbindliche Regeln für Gemeinde-Klimastrategien!

Der Oberösterreichische Landesrechnungshof (LRH) will vom Land einen verbindlichen Rahmen für kommunale Klimastrategien. „Jede Gemeinde sollte eine Klima- und Energiestrategie entwickeln und konkrete Maßnahmen daraus ableiten“, so Direktor Rudolf Hoscher, auch wenn das zusätzliche Ressourcen erfordere. Dass die kommunale Klima- und Energiewende derzeit weitgehend über freiwillige Mitgliedschaften in Netzwerken oder Förderprogramme ablaufe, überfordere Kleingemeinden.

Der LRH hat im Rahmen einer Initiativprüfung das kommunale Klima-und Energiemanagement in fünf Gemeinden – Engelhartszell, Munderfing, Pucking, Tragwein und Weißenkirchen im Attergau – geprüft. Munderfing, das bereits 2005 seine erste Klima- und Energiestrategie verfasst hat, sei dabei strategisch am weitesten fortgeschritten, befand Hoscher. Die anderen geprüften Gemeinden hatten keine langfristigen Strategien.

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Optimierungspotenziale sieht der LRH in allen fünf Gemeinden. Ihre Energieausgaben seien zwischen 2021 und 2023 trotz rückläufigen Verbrauchs deutlich gestiegen. Die Empfehlungen reichen vom Einholen von Vergleichsangeboten bei Energieanbietern über Heizungstausch bis zur Photovoltaik. Letztere könne langfristig die Energiekosten der Kommune senken.

Wichtig wäre auch, breitere Akzeptanz für die Windkraft zu schaffen, betont der LRH, der Munderfing, das einen Windpark mit sechs Windrädern betreibt, hier als Positivbeispiel sieht. Allerdings: „Aufgrund der hohen wirtschaftlichen Risiken kann der Betrieb eines Windparks kein Kerngeschäft einer Gemeinde sein“, betonte Hoscher. Aber sie könne die rechtlichen, raumordnerischen und vor allem gesellschaftspolitischen Grundlagen für den Ausbau der Windkraft zu schaffen.

„Generell sehen wir in der Windkraft ein erhebliches Potenzial zur Versorgung der oberösterreichischen Bevölkerung und des Wirtschaftsstandortes Oberösterreich mit regionalem Strom“, so Hoscher und appelliert: „Klimaschutz geht uns alle an. Die öffentliche Hand hat die Aufgabe, die Folgekosten des Klimawandels durch geeignete Maßnahmen zu begrenzen.“