Unis wollen Zahl der Zulassungsanträge pro Person beschränken

Außerdem Neuregelung für Anträge aus Drittstaaten nötig

Campus.

Die Universitäten wollen die Zahl der Zulassungsanträge pro Person und Semester beschränken. Derzeit gebe es in der Praxis Fälle, in denen eine einzelne Person innerhalb einer Zulassungsfrist bis zu 28 Anträge stelle, heißt es in Begutachtungsstellungnahmen zur Novelle des Hochschulgesetzes. Dies bringe die Studienadministration „an ihre Belastungsgrenzen“, heißt es etwa vom „Netzwerk Studium“ der Unis. Durch die zunehmende Digitalisierung und Verfahrensvereinfachung werde die Vielzahl an Anträgen erst praktisch möglich, wird argumentiert. Ebenso argumentiert die Uni Wien. Mittlerweile würden von vielen Studienwerbern Anträge für eine Vielzahl an Studien gestellt, was einerseits auf eine „wenig fokussierte Studienwahl“ schließen lasse und andererseits den Verwaltungsaufwand enorm nach oben treibe. Im Schnitt würden pro Antragsfrist und Person drei Anträge auf Zulassung gestellt. Der „Rekord“ stehe bei 28 Anträgen eines einzigen Studienwerbers in einer Zulassungsfrist. Daher schlagen Netzwerk und Uni Wien eine Regelung vor, wonach das Rektorat einer Uni die Zahl der möglichen Zulassungsanträge pro Person und Frist zahlenmäßig begrenzen können soll.

„Dringend erforderlich“ sei auch eine Regelung bezüglich der Vollständigkeit von Anträgen. Hintergrund sind dabei die vielen Zulassungsanträge von Studienwerbern aus Drittstaaten. Deshalb soll eine mittlerweile abgeschaffte Regelung wieder eingeführt werden, wonach Anträge bis Ende der dafür vorgesehenen Frist vollständig einlangen müssen. Tun sie dies nicht, sollte ein unvollständiger Antrag sofort und ohne Mängelbehebungsauftrag zurückgewiesen werden können.

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Zur Untermauerung legt die Uni Zahlen vor: Im Jahr 2023 seien 17.151 Anträge auf Zulassung von Personen aus Drittstaaten gestellt worden. Knapp 7.300 waren formal unvollständig — auch im Verbesserungsverfahren wurden zwei Drittel davon zurückgewiesen. Insgesamt haben von den mehr als 17.000 Anträgen nur knapp 3.000 tatsächlich ein ordentliches Studium begonnen bzw. den Vorstudienlehrgang besucht.

Uniprofessoren treten für Verjährung von Plagiaten ein

Im Zuge des Paketes soll auch die Wissenschaftliche Redlichkeit thematisiert werden. Hintergrund sind die Plagiatsdebatten, die immer wieder in der Öffentlichkeit geführt werden. Der Verband für Universitätsprofessoren und -professorinnen (UPV) tritt in seiner Stellungnahme für eine „Verjährung“ von Plagiaten ein. Ein sinnvoller Zeitrahmen dafür könnte zehn Jahre ab Beurteilung der Arbeit sein. Die ursprünglich angedachten dreißig Jahre seien jedenfalls zu lange, heißt es in der Stellungnahme. Denn im Strafrecht verjähre Mord nach 30 Jahren, Betrug (§57(3) StGB) aber schon nach einem Jahr, schwerer Betrug (§147 StGB) nach fünf Jahren. Und: „Oft wurden Arbeiten unter anderen Bedingungen verfasst, bei denen Studierende praktisch kaum in diesen Fragen geschult wurden. Ebenso änderten sich Zitierpraxen in den vergangenen Jahrzehnten, von den neuen Möglichkeiten durch die Digitalisierung ganz zu schweigen“, heißt es in der Stellungnahme.