ÖVP und Grüne haben sich auf eine Neuregelung der vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit 1. Jänner 2025 aufgehobenen Regelungen zur Sicherstellung von Datenträgern wie Handys oder Laptops geeinigt. Das gaben die beiden Parteien in Aussendungen bekannt. Ein entsprechender Antrag soll am Mittwoch im Nationalrat eingebracht und dem Ausschuss zugewiesen werden. Da die beiden Parteien keine Mehrheit haben, ist für einen Beschluss im Dezember die Zustimmung von SPÖ oder FPÖ nötig.
Bereits im Dezember des Vorjahrs entschied der VfGH, dass die aktuelle Rechtslage zur Datenträger-Sicherstellung gegen das Recht auf Privatleben und das Datenschutzgesetz verstößt. Die entsprechenden Passagen werden deshalb Anfang 2025 aufgehoben. Dies betrifft nicht nur die Sicherstellung von Handys und anderer elektronischer Datenträger, ohne entsprechende Neuregelung dürften ab 1. Jänner gar keine Gegenstände zu Beweiszwecken mehr sichergestellt werden. Grund ist, dass es eben keine Sonderbestimmungen zur Sicherstellung von elektronischen Datenträgern gibt, deshalb hat der VfGH die gesamten Sicherstellungs-Regeln aufgehoben.
Lesen Sie auch
Verwertung von Zufallsfunden bleibt möglich
Seither läuft das Tauziehen um eine Neuregelung. Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne konnten sich dabei zunächst nicht einigen, mittlerweile haben die beiden Parteien aber die nötige Mehrheit im Nationalrat verloren. Der nunmehrige Entwurf entspricht dabei in weiten Teilen den schon vor Wochen diskutierten Regelungen – wobei es nun offenbar doch zu keiner Trennung bei der Aufbereitung und Auswertung von Datenträgern kommt und die Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens bleibt. Die Verwertung von Zufallsfunden wird zwar eingeschränkt (auf die gerichtliche Bewilligung), bleibt aber weitgehend möglich.
In der geplanten Novelle wird nicht nur die Handy-Sicherstellung geregelt, vielmehr soll es auch zu weiteren Änderungen der Strafprozessordnung kommen. So sollen etwa Opfer die Möglichkeit haben, gegen eine Anzeigenrücklegung vorzugehen. Dazu wird ihnen (wie auch Beschuldigten) von Beginn weg Akteneinsicht gewährt und nicht erst mit formeller Einleitung des Ermittlungsverfahrens.
SPÖ preschte vor
Zuvor war die SPÖ mit einem eigenen Antrag vorgeprescht. Dieser sah eine Minimalvariante der Reparatur der Handy-Sicherstellung vor. Eine größere Reform der Strafprozessordnung sollte dann erst im Rahmen der laufenden Regierungsverhandlungen beraten werden. Den Antrag von ÖVP und Grünen wolle man nun einmal prüfen, hieß es auf APA-Anfrage aus dem SPÖ-Klub.