Schwerpunkte des dritten Anti-Teuerungspakets

Türkis-grüne Bundesregierung schnürte mehrere Hilfspakete, die nach und nach Wirkung zeigen

Die Inflation in Österreich liegt weiterhin bei rund zehn Prozent, eine Ende der Preissteigerungen ist noch nicht absehbar. Seit August werden die ersten Entlastungsmaßnahmen aus den Anti-Teuerungspaketen spürbar. Die erhöhte Kinderbeihilfe machte den Anfang und der Klimabonus in Kobination mit dem einmaligen Teuerungsbonus wurde auf September vorgezogen. Damit versucht die Regierung sukzessive, den Österreichern beim Umgang mit der Teuerungswelle hilfreich unter die Arme zu greifen.
Die Inflation in Österreich liegt weiterhin bei rund zehn Prozent, eine Ende der Preissteigerungen ist noch nicht absehbar. Seit August werden die ersten Entlastungsmaßnahmen aus den Anti-Teuerungspaketen spürbar. Die erhöhte Kinderbeihilfe machte den Anfang und der Klimabonus in Kobination mit dem einmaligen Teuerungsbonus wurde auf September vorgezogen. Damit versucht die Regierung sukzessive, den Österreichern beim Umgang mit der Teuerungswelle hilfreich unter die Arme zu greifen. © Praewphan – stock.adobe.com

Die zuletzt stark angestiegene Inflation ist für viele Menschen in Österreich eine große Belastung. Mit inzwischen drei Entlastungspaketen der Bundesregierung soll diese Teuerungswelle möglichst rasch und effektiv abgefedert werden.

Die Bevölkerung wird dabei einerseits mit Sofortmaßnahmen wie Einmalzahlungen und andererseits mit dauerhaften, steuerlichen Maßnahmen gezielt entlastet, um die Kaufkraft trotz der aktuellen Preissteigerungen abzusichern und auch soziale Härten zu vermeiden.

Welche Leistungen stehen den Österreichern nun zu und wann und wie erhalten sie Ihr Geld?

In der Folge ein Überblick, was alles geplant ist und welche Leistungen diese Hilfen genau umfassen — nachzulesen auf der Ministeriums-Website unter www.sozialministerium.at.

Klima- und Teuerungsbonus = 500 Euro

Den Klimabonus bekommen alle Menschen, die Ihren Hauptwohnsitz 2022 für mindestens sechs Monate in Österreich haben — unabhängig von Staatsbürgerschaft und Alter. Wegen der Teuerung bekommen 2022 alle Erwachsenen 250 Euro. Für Kinder und Jugendliche gibt es die Hälfte, also 125 Euro. Ab 2023 ist die Höhe des Klimabonus vom Hauptwohnsitz abhängig.

Die Auszahlung wurde vom geplanten Oktober auf September vorgezogen erfolgt automatisch per Überweisung, wenn die Kontodaten bei FinanzOnline hinterlegt sind. Alternativ wird er als Gutschein zugesandt. Den Teuerungsbonus erhalten ebenfalls alle Personen mit Wohnsitz in Österreich: Er beträgt weitere 250 Euro pro Person, Kinder unter 18 Jahren bekommen die Hälfte (125 Euro).

Ab einem jährlichen Einkommen von 90.000 Euro sind die 250 Euro allerdings steuerpflichtig. Die Auszahlung erfolgt einmalig und automatisch gemeinsam mit Klimabonus — zusammen sind das 500 Euro pro Person und jeweils 250 Euro für Kinder.

Familienbeihilfe

Der Reigen der Unterstützungszahlungen für alle in Österreich lebenden Familien wurde bereits im August eröffnet — mit einer unkomplizierten Aufstockung der Familienbeihilfe. Ohne Antrag und automatisch wurde inzwischen allen Familien mit Kindern zusätzlich zur Familienbeihilfe eine einmalige Zahlung von 180 Euro pro Kind überwiesen. Diese Zahlung war die erste spürbare pekuniäre Hilfe für heimische Familien.

Familienbonus

Mit der Aufstockung des Familienbonus Plus können Eltern künftig für jedes Kind unter 18 Jahren bis zu 2000 Euro von der Steuer absetzen. Für volljährige Kinder, für die noch Familienbeihilfe bezogen wird, gibt es jeweils 600 Euro. Wer sich den Familienbonus über die Lohnverrechnung auszahlen lässt, muss dafür nichts weiter tun, die Auszahlung erfolgt automatisch und spätestens ab Anfang 2023. Alle anderen müssen ihn über die Arbeitnehmerveranlagung beziehungsweise die Steuererklärung geltend machen.

Kindermehrbetrag

Alleinverdienende und Alleinerziehende, die kaum oder gar nicht lohn- oder einkommensteuerpflichtig sind, werden mit dem Kindermehrbetrag steuerlich entlastet. Der Kindermehrbetrag wird von ursprünglich 250 Euro auf 550 Euro erhöht. Künftig wird der Kindermehrbetrag zudem allen gering verdienenden und in (Ehe-)Partnerschaft lebenden Erwerbstätigen mit Kindern als Negativsteuer im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung ausgezahlt.

Absetzbetrag

Für niedrige Einkommen ist noch in diesem Jahr ein Teuerungsabsetzbetrag von maximal 500 Euro vorgesehen. Die volle Summe erhalten Menschen mit einem Bruttoeinkommen zwischen 1100 und 1800 Euro, danach flacht der Betrag ab, bis er bei einem Bruttoeinkommen von rund 2500 Euro auf null sinkt. Der Teuerungsabsetzbetrag steht für das Kalenderjahr 2022 im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu. Mit Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 erfolgt dann die Auszahlung.

Pensionen

Auch die Pensionisten dürfen sich über eine abgabenfreie Einmalzahlung in der Höhe von bis zu 500 Euro freuen. Ab einer Pension von 1812 Euro netto gibt es allerdings keine Zahlung mehr. Zusätzlich werden 2023 die Pensionen zumindest um die gesetzliche Rate von 5,8 Prozent erhöht. Für die Bezieher von kleinen und mittleren Pensionen hat die Bundesregierung darüber hinaus bereits gestaffelte Zusatzzahlungen in Aussicht gestellt.

Teuerungsausgleich

Ebenfalls automatisch soll der Teuerungsausgleich als Notmaßnahme für Personen mit niedrigem Einkommen ausbezahlt werden. Die von der Regierung festgesetzten 300 Euro bekommen Menschen, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, eine Ausgleichszulage, Sozialhilfe, Umschulungsgeld oder Stipendien beziehen. Außerdem jene, die über längere Zeit Kranken- und Rehabilitationsgeld beziehen. Die Zahlung soll automatisch mit der jeweiligen Leistung, also zum Beispiel dem Arbeitslosengeld, erfolgen.