Betroffene im Dieselskandal haben nun deutlich höhere Chancen, ihre Ansprüche gegenüber Autobauer durchzusetzen: Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in einem Vorabentscheidungsverfahren zugunsten eines Verbrauchers und damit gegen Mercedes-Benz entschieden. Laut dem EuGH sei es Zweck der Rahmenrichtlinie 2007/46/EG, die Interessen eines Kfz-Käufers zu schützen – insbesondere das Interesse, kein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu erwerben.
Damit ist auch in Österreich der Weg freigemacht, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) klarstellende Urteile zur Haftung von Herstellern treffen kann. Andererseits droht damit allen Herstellern, die unzulässige Thermofenster verbaut haben, eine neue Klagewelle, teilte der Verein für Konsumenteninformation in einer Aussendung mit.
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Es bedürfe laut der Vorabentscheidung nicht einer arglistigen Irreführung von Behörden oder Käufern, um Schadenersatz zu bekommen, sagte Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV) laut einer Aussendung. Bei einer fahrlässigen Schädigung verjähren Ansprüche nach österreichischem Recht nicht wie bei Arglist nach 30 Jahren, sondern bereits nach drei Jahren. Dafür ist eine fahrlässige Schädigung leichter nachzuweisen, als eine arglistige Irreführung.
Weiters habe der EuGH auch festgehalten, dass der vom nationalen Richter festgesetzte Ersatz in Anwendung des Effektivitätsgrundsatzes dem erlittenen Schaden angemessen sein muss.
In Österreich sind zahlreiche Verfahren gegen verschiedene Hersteller – darunter 16 Sammelklagen des VKI gegen VW – anhängig, wobei der OGH auf die Entscheidung des EuGH gewartet hat. „Das Urteil ist außerdem auch Grundlage für Schadenersatzansprüche gegen alle Hersteller, die unzulässige Thermofenster eingebaut haben“, sagte Thomas Himke, Bereichsleitung Recht beim VKI zur APA.