Müllkartell – FCC zahlt als Kronzeugin keine Strafe

BWB verzichtete auf Beantragung einer Geldbuße

Im Müllkartellverfahren ist die Entscheidung gegen die FCC Austria Abfall Service rechtskräftig. © koni film - stock.adobe.com

Im Müllkartellverfahren ist die Entscheidung gegen die FCC Austria Abfall Service für die Kartellteilnahme laut Mitteilung der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) vom 22. Oktober rechtskräftig.

Das Kartellgericht stellte demnach fest, dass FCC an Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Austausch von wettbewerbssensiblen Informationen mit Mitbewerbern fast 20 Jahre lang beteiligt war. Da FCC im Rahmen eines Kronzeugenprogramm frühzeitig kooperierte, gibt es keine Geldbuße.

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„Das Unternehmen gab ein Anerkenntnis über den Sachverhalt ab und trug so zur Verfahrensbeschleunigung bei“, so die BWB. Daher habe die Behörde vom Antrag auf eine Geldbuße abgesehen.

Gegen die zweite Kronzeugin Saubermacher hatte die BWB für die Saubermacher-Kooperation im Kronzeugenprogramm wie berichtet die Verhängung einer verminderten Buße von knapp 7,1 Millionen Euro beantragt. Der Kartellzeitraum lag von 2002 bis 2021.