Negative UVP zu Erweiterung eines Kieswerks in Desselbrunn

Behörde untersagt Rodung von 7,4 Hektar Wald - Beschwerde gegen Bescheid möglich

Vorerst wird es nichts mit einem erweiterten Schotterabbau in Desselbrunn, gegen den UVP-Bescheid ist aber Beschwerde möglich. © Foto: esalienko - stock.adobe.com

Mit einem negativen Ergebnis hat eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) die Rodung von 7,4 Hektar Wald für die Erweiterung des Asamer Kieswerks in Desselbrunn (Bezirk Vöcklabruck)  vorerst verhindert.  Die Fläche liegt neben dem Betriebsbaugebiet Ehrenfeld II in Ohlsdorf, wo die Rodung von knapp 19 Hektar Wald im Jahr 2021 laut Rechnungshof-Bericht „nicht ordnungsgemäß“ zustandekam.

„Forstrechtliche Bestimmungen waren ausschlaggebend, die Voraussetzungen für weitere Rodungen in dem Gebiet sind nicht erfüllt“, bestätigte die UVP-Behörde gegenüber der APA. Das Gutachten sei zu dem Ergebnis gekommen, dass ein besonderes öffentliches Interesse an der Walderhaltung bestehe. Der Bescheid sei schon zugestellt und werde am Donnerstag öffentlich kundgemacht. „Wir gehen davon aus, dass er mit einer Beschwerde bekämpft wird“, hieß es. Dafür ist vier Wochen Zeit.

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Neben dem umstrittenen Betriebsbaugebiet nebenan, wo die Rodung laut Prüfung des Bundesrechnungshofs so nie hätte stattfinden dürfen, gebe es noch eine weitere Begründung für den negativen Bescheid, so der ORF: Bei Ehrenfeld II hätten 4,5 Millionen Tonnen Kies nach der Rodung abgebaut werden können. Das wurde verabsäumt. Dass jetzt direkt daneben ein Schotterabbau durch dasselbe Kieswerk beantragt werde, sei nicht nachvollziehbar, heiße es im Bescheid.

Für Großprojekte über einer Fläche von 20 Hektar sind in Österreich Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgeschrieben. Im Fall der jetzt beantragten Rodung von 7,4 Hektar sei eine UVP nötig gewesen, weil es sich um eine Vergrößerung des bestehenden Kieswerks in Desselbrunn handle und der Schotterabbau dort dann insgesamt eine Rodungsfläche von 20 Hektar überschritten hätte, so der ORF-Bericht.