Die zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich abgeschlossene Vereinbarung zur Finanzierung der Regionalstadtbahn Linz hat am Mittwoch den Bundesrat passiert.
Die Mitglieder des Bundesrates stimmten einhellig dafür, dem innerstaatlichen Vertrag keine Steine in den Weg zu legen. Damit ist endgültig fixiert, dass der Bund 50 % der veranschlagten Gesamtkosten von 939,26 Mio. € übernehmen wird.
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Auch für verschiedene Gesetzesvorhaben im Verkehrsbereich und ein internationales Abkommen betreffend den elektronischen Frachtbrief hat die Länderkammer des Parlaments grünes Licht gegeben.
Der Beitrag des Bundes zur Finanzierung der Regionalstadtbahn Linz ist Teil der sogenannten „Öffi-Milliarde“. Es handle sich um ein wichtiges Infrastrukturprojekt, das unter anderem Verbesserungen für Pendler bringen werde, waren sich Johanna Miesenberger (ÖVP), Dominik Reisinger (SPÖ), Markus Steinmaurer (FPÖ) und Ferdinand Tiefnig (ÖVP) einig.
Durch die zu erwartende Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs werde außerdem die Lebensqualität der betroffenen Anrainer verbessert. Mit Projekten wie der Regionalstadtbahn und der begleitend vereinbarten „Klimapartnerschaft“ mit Oberösterreich und der Stadt Linz würde die notwendige ökologische Mobilitätswende vorangetrieben.
Ebenfalls einstimmig den Bundesrat passiert haben eine Novelle zum Eisenbahngesetz, die Fahrgastrechtenovelle 2024 und ein Staatsvertrag zu elektronischen Frachtbriefen im internationalen Straßengüterverkehr.
Dabei geht es unter anderem um Entschädigungsansprüche im Falle von verspäteten bzw. überfüllten Zügen, die Aufwertung der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, die Absicherung des Taktfahrplans und raschere Reaktionen bei Kapazitätsproblemen aufgrund von Streckensperren.
Eine mehrheitlich gebilligte Änderung des Kraftfahrgesetzes soll unter anderem sicherstellen, dass anstößige Wunschkennzeichen – etwa Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden – nicht bewilligt werden und Vertriebene aus der Ukraine ihre Fahrzeuge in Österreich weiterhin ohne Ummeldung verwenden dürfen.