Deutschland weist Ex-Leiter von Islam-Zentrum Hamburg aus

Fünf Wochen nach dem Verbot des als extremistisch eingestuften Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) soll nun dessen ehemaliger Leiter Deutschland verlassen. Die Hamburger Innenbehörde habe dem 57 Jahre alten Mohammad Hadi Mofatteh in dieser Woche eine Ausweisungsverfügung zugestellt, sagte eine Sprecherin in Hamburg. Sie machte zunächst keine Angaben dazu, ob sich der Mann überhaupt noch im Land befindet.

Mit dem Schreiben werde er aufgefordert, Deutschland innerhalb von 14 Tagen zu verlassen. Andernfalls drohe ihm die Abschiebung in das Herkunftsland – auf seine Kosten. Das muss der Behörde zufolge bis zum 11. September 2024 geschehen sein. Zudem darf er nicht wieder nach Deutschland einreisen oder sich hier aufhalten. Tut er das doch, drohen ihm bis zu drei Jahre Gefängnis.

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Mohammad Hadi Mofatteh war seit Sommer 2018 IZH-Leiter. Nach Erkenntnissen des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz galt er damit bis zuletzt als offizieller Stellvertreter des iranischen Revolutionsführers Ali Khamenei in Deutschland.

Für den Hamburger Innensenator Andy Grote ist die Ausweisung nach dem Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg der nächste konsequente Schritt, den die Behörde nun gehe, wie er auf Anfrage mitteilte. „Als oberster religiöser Vertreter des menschenverachtenden Regimes in Teheran ist seine Zeit in Deutschland abgelaufen. Wir werden den Kampf gegen den islamischen Extremismus weiter mit aller Härte führen und dabei auch alle aufenthaltsrechtlichen Mittel voll ausschöpfen.“

Ende 2022 war bereits der stellvertretende Leiter des IZH, Seyed Mousavifar, wegen Verbindungen zur libanesischen Hisbollah-Miliz aus Deutschland ausgewiesen worden. Zuvor war er mit einer Beschwerde gegen die Ausweisung vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht in zweiter Instanz gescheitert. Die proiranische Terrororganisation ist seit 2020 in Deutschland verboten.

Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser hatte das IZH am 24. Juli als „bedeutendes Propagandazentrum Irans in Europa“ verboten. Die in der Verbotsverfügung genannte Begründung, der Verein und Betreiber der Moschee sei von der iranischen Regierung gesteuert, verfolge verfassungsfeindliche Ziele und verbreite die Ideologie der Islamischen Revolution in Deutschland, bezeichneten die Vertreter des IZH als „Unterstellung“, der man mit der Klage entgegentreten wolle.

Deutschlandweit hatte die Polizei Ende Juli Vermögen und Einrichtungen des Zentrums und fünf ihm zugeordneter Teilorganisationen beschlagnahmt. Seitdem steht auch die Blaue Moschee unter Verwaltung des Bundes. Vor der geschlossenen Blauen Moschee an der Hamburger Außenalster versammeln sich seit Wochen immer wieder Hunderte Gläubige zum Freitagsgebet und demonstrieren für eine Wiederöffnung des Gotteshauses.

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