Die Obduktion hat nun ergeben, dass der 43-jährige Häftling, der am Montag bei einem Brand in der Justizanstalt Graz-Karlau starb, aufgrund einer Rauchgasvergiftung und der massiven Hitzeeinwirkung zu Tode gekommen ist.
Auch fortführende Ermittlungen des Landeskriminalamtes Steiermark, Ermittlungsbereich Brand, brachten keinen Verdacht auf ein Fremdverschulden.
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Bereits zuvor gingen die Ermittler davon aus, dass der Mann das Feuer in seinem Haftraum selbst gelegt haben dürfte. Der 43-Jährige befand sich allein in seiner Zelle. Ein technisches Gebrechen konnte nicht eruiert werden.