Ab Freitag wieder Gottesdienste

Corona-Regeln für Messen in Kirchen und im Freien vereinbart

Seit 1623 findet in Hallstatt eine Fronleichnam-Seeprozession statt. Doch so wie im Vorjahr wird es heuer wohl nicht sein. Weil die neuen Gottesdienst-Regeln auch für das Hochfest Fronleichnam (11. Juni) gelten, „kann die übliche feierliche Form der Prozession so in diesem Jahr nicht stattfinden“, wird von der Bischofskonferenz ausdrücklich festgehalten. Weil Gebet und Gesang nur in eingeschränkter Form stattfinden könnten, sei auch die Mitwirkung eines Chors bzw. einer Blasmusikkapelle ausgeschlossen, ein Vokalquartett oder Bläserquartett seien jedoch zulässig. © APA/Hörmandinger

Ab Freitag (15.5.) können Gläubige der 16 anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften wieder Gottesdienste feiern. Die Regeln für Messen in geschlossenen Räumen und im Freien wurden am Donnerstag fixiert.

Hochzeiten und Taufen dürfen bis auf Weiteres nur im engsten Familienkreis — mit maximal zehn Personen — stattfinden. In den Gotteshäusern muss die Einhaltung der maximalen Personenanzahl (für die Einhaltung der 10 m²-Vorgabe) und des Mindestabstandes durch Einlasskontrolle und Ordnerdienste sichergestellt werden. Keine Maximalgrenze vorgegeben wurde für das Betreten der Gotteshäuser außerhalb der Messe, etwa zum persönlichen Gebet. Flächen und Vorrichtungen wie Türgriffe, die von den Anwesenden berührt werden, müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden.

Im Freien müssen Veranstalter von Gottesdiensten ebenfalls sicherstellen, dass mindestens ein Meter Abstand zwischen nicht zusammen wohnenden Menschen sichergestellt ist. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt — auf „Art und Umfang von gemeindeüblichen Gottesdiensten“.

Auch hier müssen Ordnerdienste über die Einhaltung der Distanz-Regeln wachen — und dafür sorgen, dass Desinfektionsmittel vorhanden sind. Masken sind für Messen im Freien nicht vorgeschrieben, aber „ausdrücklich empfohlen“.

Weiters wird geregelt, dass die Größe und die Zusammensetzung der feiernden Gemeinde in etwa der üblichen Gottesdienstgemeinde entsprechen sollen. Neben der Vermeidung einer möglichen Infektion solle damit das Streuungsrisiko möglichst gering gehalten werden. „Vermieden werden sollen daher überregionale ‚Großveranstaltungen‘ mit Gästen aus anderen Regionen“, wird erklärt.

Video
Ich möchte eingebundene Social Media Inhalte sehen. Hierbei werden personenbezogene Daten (IP-Adresse o.ä.) übertragen. Diese Einstellung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in der Datenschutzerklärung oder unter dem Menüpunkt Cookies geändert werden.

Die Regeln der Bischofskonferenz sind abrufbar unter: www.bischofskonferenz.at