Steuererleichterungen für Hochwasser-Opfer

Kosten steuerlich absetzbar, Fristverlängerung möglich

Personen, die in den vergangenen Wochen von Unwettern betroffen waren, können Steuererleichterungen in Anspruch nehmen. Laut Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) sind Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden durch Hochwasser und Erdrutsche sowie Reparatur- und Sanierungskosten für Pkw, PC, Kleidung oder Geschirr steuerlich absetzbar.

Betroffene sind von gewissen Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit. Dazu zählen etwa Gebühren für die Neuausstellung von Reisepass, Führerschein, Pkw-Zulassung oder Baubewilligungen.

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Wurden Wohnung oder Auto beschädigt, entfällt auch die Gebühr für einen neuen Miet- oder Leasingvertrag. Bereits entrichtete Gebühren können rückerstattet werden. Beim Kauf eines Ersatzgrundstückes entfällt die Grunderwerbssteuer.

Betroffene können auch die Verlängerung von Fristen zur Einreichung von Abgabenerklärungen beantragen. Auch Beschwerdefristen können verlängert werden. Bei Steuerzahlungen und Steuervorauszahlungen können Stundungen, Ratenzahlungen oder die Anpassung von Ratenzahlungen beantragt werden.

Unternehmen mit Hochwasserschäden können unter anderem die Ersatzbeschaffung von Anlagegütern beschleunigt abschreiben. Helferinnen und Helfer wiederum können ihre Spenden für Katastrophenhilfe an begünstigte Einrichtungen wie beispielsweise Freiwillige Feuerwehren steuerlich absetzen.

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