Landesheizkostenzuschuss heuer erstmals voll digital

Beantragung am Gemeindeamt weiter möglich — Antragfrist für 200 Euro Zuschuss startet am 1. Februar

Heizkostenzuschuss

Erstmals kann der Landesheizkostenzuschuss vollständig digital auf der Website des Landes Oberösterreich beantragt werden und nicht wie bisher persönlich am Gemeindeamt — ab 1. Februar unter www.ooe.gv.at.

Dies bedeutet zum einen eine enorme Erleichterung für die Bürger, bringt auf der anderen Seite auch eine raschere Abwicklung und geringeren Aufwand für die Gemeindemitarbeiter mit sich. Ältere und weniger computeraffine Personen können den Zuschuss weiterhin auf ihrem Gemeindeamt bzw. Magistrat beantragen. Den Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2022/23 haben 26.000 Haushalte erhalten.

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„Wir leisten mit dem Landesheizkostenzuschuss einen aktiven Beitrag zur Unterstützung von einkommensschwächeren Familien und Haushalten in der kalten Jahreszeit“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer.

„Für viele ist die Beantragung einer finanziellen Unterstützung mit Schamgefühl verbunden. Durch die Online-Beantragung nehmen wir diese Hürde weg und erleichtern die Beantragung, damit die Hilfe bei jenen ankommt, die sie besonders brauchen“, so Soziallandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer.

Bei der digitalen Beantragung wird auf die Erfahrungen des vergangenen Jahres zurückgegriffen. Es muss lediglich das Online-Formular ausgefüllt werden, es sind keine Unterlagen notwendig. Die Abfrage von Haushaltseinkommen und Kontrolle der Wohnadresse sowie Anzahl der Personen im Aushalt erfolgt automatisch durch eine Verknüpfung mit der Transparenzdatenbank und dem Zentralen Melderegister.

Die Antragsfrist startet am 1. Februar und endet am 31. März. Als Einkommensgrenze gilt für Ein-Personen-Haushalte 17.700 Euro Jahresbrutto, für Mehr-Personen-Haushalt 25.000 Euro Jahresbrutto.