Bürgermeister können bald Poolbefüllung untersagen

Um eine Wasserknappheit zu verhindern oder einzudämmen, können Kärntner Bürgermeister in Zukunft die Befüllung von Swimmingpools verbieten. Am kommenden Dienstag soll eine entsprechende Novelle des Kärntner Gemeindewasserversorgungsgesetzes auf der Tagesordnung der Sitzung der Kärntner Landesregierung stehen, teilte der Landespressedienst am Donnerstag mit.

Mit der Novelle sollen die Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie umgesetzt werden. Darin sind unter anderem Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger, wenn es um Trinkwasserqualität und -verwendung geht, enthalten – und eben auch die Möglichkeit für Bürgermeister, „reaktive Maßnahmen zur Lenkung des Wasserverbrauchs zu ergreifen“.

Auch in Kärnten komme es durch die Klimakrise, vor allem im Sommer, immer öfter zu Wasserknappheit. Diese „Lenkungsmaßnahmen“ könnten dann notwendig sein, hieß es aus der Landesregierung: „Denn grundsätzlich ist das oberste Ziel, die Trinkwasserversorgung als Daseinsvorsorge und auch die Löschwasser-Bereitstellung zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten.“

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