Corona und Schule: Fragen und Antworten

Ab Montag (16. März 2020), ist auch der Betrieb an den Schulen stark heruntergefahren. Stattdessen sollen die Schüler wo möglich auf E-Learning umsteigen bzw. von den Lehrern vorbereitete Übungsaufgaben bearbeiten.

In den vergangenen Tagen haben sich die Vorgaben dazu erneut geändert – im Anschluss Fragen und Antworten dazu.

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Muss ich noch in die Schule kommen?

Nein. An keiner Schule wird mehr regulär unterrichtet, es finden keine Prüfungen oder Tests statt.

Sind die Schulen geschlossen?

Nein. An den Volksschulen, AHS-Unterstufen, Neuen Mittelschulen (NMS) und Sonderschulen wird Betreuung angeboten. Die Entscheidung über deren Inanspruchnahme liegt bei den Eltern. An AHS-Oberstufen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS), Polytechnischen Schulen und Berufsschulen findet nur ein absolut eingeschränkter Betrieb ohne Schüler statt. Schulbibliotheken werden geschlossen.

Gilt das mit der Betreuung auch am Nachmittag?

Ja. Die Dauer der Betreuung richtet sich nach dem Stundenplan der jeweiligen Schule. Wer für eine ganztägige Schule oder Nachmittagsbetreuung angemeldet ist, wird bei Bedarf dort auch ganztägig betreut.

Wie sieht es in den Kindergärten aus?

Hier gilt eine analoge Regelung zu den Unter-14-Jährigen. Sie bleiben weiter geöffnet – die Eltern werden aber gebeten, ihre Kinder nur dann zu bringen, wenn sie nicht daheim betreut werden können. Im verpflichtenden letzten Kindergartenjahr entfällt die Besuchspflicht.

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Werden die Schultage nachgeholt?

Antwort. Nein.

Müssen Schularbeiten nachgeholt werden?

Das kommt darauf an. Für die Anzahl der Schularbeiten ist je nach Schulstufe meist ohnehin nur eine gewisse Bandbreite vorgegeben. Grundsätzlich wird aber ein Nachholen angestrebt. Einschränkung: Die Schularbeiten sind dann nicht nachzuholen, „sofern dies im betreffenden Semester nicht möglich ist“, heißt es in der Leistungsbeurteilungsverordnung. Im Endeffekt kommt es also auf die Dauer des Unterrichtsentfalls an.

Wie sieht es mit der Matura aus?

Das ist noch nicht klar. Nach derzeitigem Stand sollen sowohl die Zentralmatura von 5. bis 13. Mai als auch die mündlichen Maturaprüfungen planmäßig stattfinden. Der Nationalrat hat aber Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP bereits die Möglichkeit eingeräumt, per Verordnung Änderungen vorzugeben. Das gilt sowohl für den Zeitpunkt als auch für Form und Umfang der Prüfungen.

Was ist mit der Präsentation von vorwissenschaftlichen Arbeiten (VWA) bzw. Diplomarbeiten?

Diese sind ebenfalls Teil der neuen Reifeprüfung und sollten ursprünglich in den kommenden Wochen durchgeführt werden. Derzeit sind sie aber untersagt.

Wird in der unterrichtsfreien Zeit neuer Stoff durchgenommen?

Nein. Die Schüler sollen nach Klassen einheitliche Übungs-und Wiederholungsaufgaben erhalten. Möglich ist aber eine Art Vorbereitung auf neue Stoffgebiete – Schüler können also aufgetragen bekommen, sich neue Kapitel in ihren Lehrbüchern durchzulesen oder Bücher zu lesen. Diese Themen müssen dann allerdings nach der Wiederaufnahme des regulären Betriebs nochmals im Unterricht behandelt werden.

Zählen die Übungs- und Wiederholungsaufgaben zur Note?

Ja – aber nicht wie eine klassische Schularbeit. Die Bearbeitung zählt wie eine Hausübung bzw. zur Mitarbeit.

Wie sieht es mit E-Learning aus?

Angestrebt wird vor allem an den Oberstufen eine Abwicklung der Arbeitsaufträge über diverse E-Learning-Plattformen. Das ist aber nicht verpflichtend. Wenn eine digitale Lösung am Standort oder in der häuslichen Betreuung nicht zur Verfügung steht, sollen Kopien ausgeteilt werden. Die erforderlichen Kopierkosten übernimmt der Schulerhalter.

Wie kommunizieren die Schulen mit den Eltern bzw. Schülern?

Auf allen Wegen. Infos gibt es an den Volksschulen vor allem über die Mitteilungshefte, Mailverteiler der Klassen-Elternvertreter, oder über die Schul-Homepage. An den Höheren Schulen gibt es zusätzlich Plattformen wie WebUntis, über die schon jetzt etwa die Hausübungen für die einzelnen Klassen abgerufen werden können. Ebenfalls möglich ist die Nutzung von elektronischen Mitteilungsheften wie eduflow, schoolfox oder schoolupdate. Eltern und Schüler kommunizieren untereinander vor allem über WhatsApp – zur Not dürfen nun auch die Schulen darauf zurückgreifen.

Was gilt für Lehrer?

Auch sie sollen weitgehend zuhause bleiben. An den Schulen sollen nur die jeweiligen Direktoren, Verwaltungspersonal sowie diejenigen Pädagogen sein, deren Anwesenheit absolut notwendig ist. Das sind vor allem jene, die für die Betreuung der Kinder eingesetzt werden. Auf Lehrer ab 60 Jahren bzw. Pädagogen mit Vorerkrankungen sowie mit besonderen Pflege- und Betreuungspflichten soll nach Möglichkeit nicht zurückgegriffen werden.

Was ist mit Schulveranstaltungen wie Skikursen oder der Wien-Woche?

Sie entfallen.