Prozess um Einweisung in Graz nach Messerangriff auf Bekannten

Betroffener hatte auch Axt und Schrotflinte dabei

Im Grazer Straflandesgericht ist am Montag ein 44-Jähriger vor einem Geschworenensenat gestanden. Er soll heuer im Februar mit einer Axt bei einem Bekannten die Eingangstüre aufgebrochen und dann den Mann mit einem Messer im Gesicht verletzt haben. Die internationale Fahndung lief mehrere Tage, dann wurde er von der Cobra in Kärnten gestellt. Da er psychisch krank ist, wurde nur ein Antrag auf Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum gestellt.

Der Betroffene unterrichtete bis vor einigen Jahren auf der Technischen Universität in Graz. Dann verlor er seine Arbeit, es kam „eine Frauengeschichte“ dazwischen und schließlich musste er „eine familiäre Sache aufklären“, wie er vor Gericht erzählte. Finanziell habe er keine Probleme gehabt: „Ich habe mein Körpergewicht in Silber zu Hause gehabt“ beschrieb er es anschaulich.

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Er verstrickte sich immer mehr in die Idee, dass seine Verwandten und Bekannten einen „Rotlicht-Ring“ betreiben würden und ihm dauernd Prostituierte „unterjubeln wollen“. Auch das spätere Opfer war seiner Meinung nach in diese Sache verstrickt, also suchte er den Mann in dessen Haus auf.

Dazu nahm er zwei Messer, eine Axt und eine Schrotflinte mit. Als der Bekannte zur Eingangstüre kam, schlug der 44-Jährige diese mit der Axt ein. „Er wollte gerade aufsperren“, erklärte er. „Da waren Sie mit der Axt schneller oder wie?“, fragte Richter Andreas Lenz. Gleich darauf stach er dem völlig Überraschten mit einem 30 Zentimeter langen Messer in die Wange.

„Ich wollte ihm nur einen Schmiss verpassen“, rechtfertigte sich der 44-Jährige. Die Staatsanwältin sah in der Anlasstat einen Mordversuch, weil sich ein Stich gegen den Kopf nie so genau dosieren lasse. „Das war eine milieubedingte Sache“, beharrte der Betroffene und führte aus: „Hätte ich einen Mord geplant, würde ich Axt oder Schrotflinte bevorzugen“. Dann kam ihm die Erkenntnis: „Ich hätte ein kleineres Messer nehmen sollen“. „Sie hätten gar kein Messer nehmen sollen“, fuhr der Richter dazwischen.

Der Betroffene erzählte ausführlich von seinem Instagram-Account, über den er seine Ideen verbreitete und den „Lügen in meiner Familie“ auf die Schliche kommen wollte. Seine Familie würde ihn „unterschwellig verfolgen“, aber grundsätzlich wolle er über all das gar nicht reden, weil er immer noch in Gefahr sei, erläuterte der Befragte. „Ich bin ein ganz normaler Typ, ich habe nur Probleme mit Frauen“ erklärte er den Geschworenen.

Ganz so sah das der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl nicht: Er diagnostizierte paranoide Schizophrenie, eine anhaltende wahnhafte Störung, aber auch psychische Verhaltensstörungen aufgrund von Cannabiskonsum.

Eine Entscheidung der Geschworenen bezüglich der Einweisung wurde für den Nachmittag erwartet.