Umstrittene EU-Renaturierungsverordnung tritt in Kraft

Mit diesem Sonntag gültig © APA/THEMENBILD/BARBARA GINDL

An diesem Sonntag tritt die – vor allem auch in Österreich sehr umstrittene – EU-Renaturierungsverordnung offiziell in Kraft. Der WWF forderte daher am Freitag einen „Schulterschluss von Bund und Ländern“, damit Österreich in zwei Jahren einen guten Renaturierungsplan einreichen könne. Besonders wichtig seien eine ausreichende Finanzierung der Projekte, effiziente Strukturen und eine bessere Datenlage. Österreich könne „von einer vorbildlichen Umsetzung massiv profitieren“.

Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) hatte Mitte Juni gegen den Willen des Koalitionspartners ÖVP im Rat der EU-Staaten für die Verordnung gestimmt, die daraufhin mit knapper Mehrheit angenommen wurde. Die Volkspartei brachte in weiterer Folge eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen die grüne Ministerin ein und warf ihr darin vor, sie hätte „wissentlich ihre Befugnis (…) missbräuchlich ausgeübt“, weil sie kein Einvernehmen mit den Bundesländern und dem ÖVP-geführten Landwirtschaftsministerium hergestellt hatte. Die Anzeige wird von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geprüft.

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„Bund und Länder sollten die neue Verordnung als das sehen, was sie ist: eine einzigartige Chance, um den Schutz und die Wiederherstellung der Natur überall zu verbessern. Alle Investitionen zahlen sich auch volkswirtschaftlich aus“, betonte WWF-Biodiversitätssprecher Joschka Brangs nun in einer Aussendung. „Die Artenvielfalt steigt, wir schützen das Klima und damit auch uns selbst, denn intakte Ökosysteme erhöhen auch die Krisensicherheit des Landes“, erläuterte er.

Inhaltlich solle Österreich einen Schwerpunkt auf die Wiederherstellung intakter Flüsse, Moore und Wälder legen, forderte der WWF. Ein weiterer Fokus sollte auf besonders gefährdeten Lebensräumen liegen, wie zum Beispiel den Salzlacken im Osten Österreichs, deren Fortbestand bedroht ist.

Europaweit sollen laut dem „Nature Restoration Law“ bis zum Jahr 2030 auf mindestens 20 Prozent der Fläche Maßnahmen gesetzt werden. Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen bis 1. September 2026 einen Wiederherstellungsplan vorlegen. „Österreich kann mit einem fachlich fundierten Plan zusätzliches Geld aus dem EU-Budget abrufen und damit insbesondere auch Projekte im ländlichen Raum unterstützen“, berichtete Brangs.

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Nach Angabe Gewesslers aus der Vorwoche wurden die relevanten Bundesressorts und alle Bundesländer eingeladen, den nationalen Wiederherstellungsplan gemeinsam zu erarbeiten. Ein erstes Informationstreffen fand Ende Juli statt. Im September soll eine Arbeitsgruppe geformt sein.

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