Zwei Beamte des Heeresabwehramts erneut vor Gericht

Zwei Beamte des Heeresabwehramts müssen sich am Donnerstag noch einmal vor dem Grazer Straflandesgericht verantworten. Die Männer waren bereits im Jänner 2021 wegen Amtsmissbrauchs zu Geldstrafen verurteilt worden. Allerdings wurde das Urteil teilweise vom Obersten Gerichtshof (OGH) aufgehoben. Darum werden Teilaspekte nun erneut verhandelt, hieß es auf APA-Nachfrage seitens des Grazer Straflandesgerichts.

Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, 2016 vom Anschlag auf eine Grazer Moschee mit Schweinskopf und Schweineblut gewusst, ihre Informationen aber nicht weitergegeben zu haben. Laut eigenen Angaben waren die Beschuldigten dazu aber gar nicht berechtigt, doch das Gericht sah das im Jänner 2021 anders. Ein Schöffensenat sprach beide schuldig. Ein Major wurde zu einer Geldstrafe von 16.200 Euro verurteilt, ein Oberst zu 25.200 Euro.

Beide hatten damals schon Berufung angekündigt. Jetzt geht es in den nächsten Anlauf, denn der OGH hatte Feststellungsmängel im Urteil erkannt.

Die beiden Angehörigen des Heeresabwehramtes waren 2016 in engem Kontakt zu einem Informanten gestanden, der damals an dem Anschlag auf das Islamische Kulturzentrum in Graz beteiligt war. Sie sollen von der Tat gewusst und laut Anklage sogar dafür grünes Licht gegeben haben.

Am Abend des Vorfalls rief einer der beiden bei der Polizei an und erklärte, er habe zufällig „Einbrecher“ bei der Moschee beobachtet. Die Täter konnten festgenommen werden. Erst im Nachhinein stellte sich heraus, dass die beiden Beamten keineswegs zufällig vor Ort waren. Der Fall sorgte damals für großes Aufsehen, die unmittelbaren Täter standen übrigens bereits 2019 unter anderem wegen Herabwürdigung religiöser Lehren vor Gericht.

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