Landwirtschaft und Freizeitnutzung birgt hohes Konfliktpotenzial

Bike-Park Litzis

In einer Zeit, in der Outdoor-Aktivitäten wie etwa Mountainbiken und Wandern immer beliebter werden, wird es immer wichtiger, eine Balance zwischen den Interessen von Freizeitnutzern und Landwirten zu finden.

Bauern bewirtschaften ihre Wiesen, Felder und Wälder nach hohen ökologischen Standards und im Sinne der Kreislaufwirtschaft. „Die zunehmende Freizeitnutzung führt jedoch oft zu unbeabsichtigten Störungen, die sowohl die Tierwelt, wie auch weidende Nutztiere und landwirtschaftliche Aktivitäten beeinträchtigen. Daher ist es entscheidend, Freizeitsportlern deren Pflichten zu verdeutlichen. Nur so kann es gelingen, das gegenseitige Verständnis zu fördern“, erklärte OÖ-Bauernbund-Landesobfrau LR Michaela Langer-Weninger am Dienstag.

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Manfred Pargfrieder, Landwirt und Bauernbund-Obmann von St. Magdalena in Linz führt mit seiner Frau Astrid einen Rindermastbetrieb. Ein weiteres betriebliches Standbein ist die Forstwirtschaft.

„Mein Betrieb befindet sich auf Linzer Stadtgebiet. Aber nicht nur wir, sondern auch meine Nachbarn haben mit Freizeitsportlern zu tun, die sich nicht an Regeln halten. Sie fahren unerlaubt im Wald und auf der Wiese, auch Wanderer gehen immer wieder querfeldein. Außerdem versperren sie mit parkenden Autos die Zufahrt zu meinen Grundstücken“, ist Pargfrieder verärgert: „Es wäre ihnen sicher auch nicht recht, wenn ich einfach durch ihren Garten ginge. Wichtig ist, dass man mit den Leuten redet und sie auf ihr Fehlverhalten hinweist.“

Kein Bezug mehr zur Landwirtschaft

„Viele Leute denken bei ihrem Verhalten zu wenig nach, da sie kaum bis keinen Bezug mehr zur Landwirtschaft haben. Mittlerweile ist das gesamte Bundesland betroffen“, sagte OÖ-Bauernbund-Direktor Wolfgang Wallner.

Viele Apps für Mountainbiker und Wanderer böten die Möglichkeit, befahrene oder begangene Routen hochzuladen, andere Nutzer könnten dann nicht mehr unterscheiden, ob es sich um einen offiziellen Mountainbike- oder Wanderweg handelt. Mit der Informationstafel „Bitte nicht betreten oder befahren“, die im Bauernbund-Shop auf der Website erhältlich ist, will der OÖ Bauernbund darauf aufmerksam machen.

Besonders sensibles Thema: Haftungsfragen

Ein besonders sensibles Thema seien Haftungsfragen, wenn Erholungssuchende durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume Schaden erleiden.

Mit dem seit 1. Mai geltenden Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2024 wurde die Beweislastumkehr abgeschafft. Nun gilt der allgemeine Grundsatz des Schadenersatzrechts, wonach Geschädigte beweisen müssen, dass der Baumhalter fahrlässig gehandelt, also die erforderliche Sorgfalt vernachlässigt hat.

„Trotz dieser Verbesserung sieht der OÖ Bauernbund weiteren Handlungsbedarf. Wir plädieren für eine generelle Beschränkung der Baumhaftung auf grobe Fahrlässigkeit, auch außerhalb des Waldes. Aber auch im Wald bestehen immer noch rechtliche Grauzonen, die für die Waldbesitzer ein unzumutbares Haftungsrisiko bergen“, wies Langer-Weninger hin.

Radfahren auf Forststraßen verboten

Radfahren im Wald, auch auf Forststraßen, ist verboten. Radfahrer und Mountainbiker, die gegen dieses Verbot verstoßen, handeln auf eigene Gefahr.

Laut OGH ist es „Aufgabe des Waldbesitzers, durch Beschilderung Forststraßen von sonstigen öffentlichen Wegen eindeutig abzugrenzen“. Das bedeutet, dass eine Kennzeichnung, etwa durch das bekannte Fahrverbotsschild mit dem Zusatz „Forststraße“ erforderlich ist, um sich gegen eine Haftung zu schützen.

Hier wäre eine gesetzliche Klarstellung nötig, dass sich Radfahrer im Wald abseits von öffentlichen Straßen und Wegen immer auf eigene Gefahr bewegen, so der Bauernbund.

Eine rechtliche Grauzone sehen Experten auch bei frequentierten Plätzen am Waldrand (Badewiesen, Spielplätze) oder bei Erholungsplätzen im Wald abseits von Wegen (Bänke, Marterl etc). Auch hier gilt: Wenn die Waldbesitzer das Eigentum für die Allgemeinheit zur Verfügung stellen sollen, dürfen sie keinem Haftungsrisiko ausgesetzt sein.

„Eine Anpassung des Gesetzestextes würde dazu beitragen, die Waldbesitzer rechtlich abzusichern und gleichzeitig den Zugang für Erholungssuchende weiterhin zu ermöglichen“, so Wolfgang Raab, Jurist im OÖ Bauernbund.

Initiative für harmonisches Miteinander

Die Initiative „In unserer Natur“ des Landes Oberösterreich ist ein landesweites Projekt, bei dem sich 13 Organisationen dazu bekennen, die Natur gemeinsam nachhaltig zu erhalten, ein harmonisches Miteinander erlebbar zu machen und die Interessen der Bäuerinnen und Bauern zu stärken.

Weitere Informationen unter: www.in-unserer-natur.at