Lostag für S10-Weiterbau

s10

Am 15. Februar findet beim Bundesverwaltungsgericht in Wien die Verhandlung über die beiden Einwendungen gegen den UVP-Bescheid für die Umfahrung von Rainbach als erstes Teilstück des geplanten Weiterbaus der Mühlviertler Schnellstraße S10 bis zur Staatsgrenze nach Wullowitz statt.

Wie vom VOLKSBLATT berichtet, wurde ein Einspruch zu spät eingebracht, ein zweiter stammt von einem Anrainer und FPÖ-Mandatar in der Gemeinde Rainbach.

Gibt das Gericht dessen Einwendung nicht statt, wird der Bescheid rechtskräftig, womit dann aus rechtlicher Sicht für den geplanten Baubeginn im Jahr 2023 nur noch laufende Verfahren beim Land OÖ abgeschlossen werden müssen.