Gutes Zeugnis für MedCampus-Bau

Landesrechnungshof prüfte Umsetzung – Geplante Kosten unterschritten

Der 2021 eröffnete MedCampus bietet Platz für rund 1800 Studenten.
Der 2021 eröffnete MedCampus bietet Platz für rund 1800 Studenten. © KUK

Beim Bau der Campusgebäude der Medizinischen Fakultät der Johannes Kepler Universität (JKU) in Linz sind die geplanten Kosten von 115,7 Millionen Euro derzeit unterschritten.

Sie könnten allerdings gesprengt werden, wenn noch 20 Mio. Euro dazukommen, falls die Vorsteuer nicht abgezogen werden darf, berichtete der oö. Landesrechnungshof (LRH), der das Projekt einer Initiativprüfung unterzog. Grundsätzlich sei das Projekt wie geplant umgesetzt worden.

Mustergültige Umsetzung

„Die Errichtung des Campusgebäudes der Medizinischen Fakultät war mustergültig. Das Zukunftsprojekt wurde innerhalb des Zeitplans und der Kosten umgesetzt“, erklärt OÖVP-Klubobmann Christian Dörfel. Durch die gute und notwendige Ausbildungsstätte sei ein attraktives Umfeld für Studierende und Lehrende geschaffen worden.

„Die Empfehlungen des Landesrechnungshofs betreffen finanztechnische Details. Sie werden angenommen und bei zukünftigen Projekten berücksichtigt.“ „Mit den Medizinstudium-Plätzen im eigenen Bundesland wurde eine langjährige freiheitliche Forderung umgesetzt. Es ist daher erfreulich, dass der LRH für die organisatorische Abwicklung eine gute Note ausgestellt hat“, nahm FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr Stellung.

Steuerbefreiung unklar

Das Kepler Universitätsklinikum (KUK) und das Land gingen davon aus, bei der Errichtung der Gebäude von der Umsatzsteuer befreit zu sein. Ob dies tatsächlich so ist, prüft das Bundesfinanzgericht noch. „Ein negativer Bescheid würde die Projektgesamtkosten um mehr als 20 Mio. Euro erhöhen, die das Land OÖ budgetär bedecken müsste“, erklärte LRH-Direktor Rudolf Hoscher in einer Presseaussendung am Dienstag.

Laut Nutzungsvereinbarung stellt OÖ der MedUni die Flächen der vier Campusgebäude bis Ende 2027 unentgeltlich sowie 60,2 Mio. Euro für allfällige Erhaltungs- und Reinvestitionskosten zur Verfügung. Nicht verbrauchte Mittel sind Ende 2027 direkt an die JKU zu überweisen.

„Ab 2028 muss die JKU die Erhaltungs- und Reinvestitionskosten einschließlich allfälliger Mieten an das KUK bezahlen”, so Hoscher. Auch die Betriebskosten trage die JKU. Den Zeitpunkt bzw. die konkreten Modalitäten der Überweisung dieser „JKU-Rücklage“ müsse das KUK in Abstimmung mit dem Land OÖ klären.

Eine Prognose der tatsächlich zu erwartenden Errichtungskosten als Vergleichswert zum Budget sei in der Mittelfristigen Finanzvorschau nicht enthalten. Der LRH empfiehlt, diesbezügliche inhaltliche Ergänzungen zu prüfen.

Verbesserungsvorschläge

Zudem sah das Kontrollorgan Verbesserungspotenzial in den Projektmanagement- und Vergabeprozessen sowie bei der Kostendarstellung. Künftig sollten durch branchenübliche Leistungsmodelle klar geregelte Verantwortlichkeiten geschaffen werden. Die Maßnahmen würden dazu dienen, um die Vergleichbarkeit sicherzustellen und die Grundlage für ein effizientes Kostencontrolling zu schaffen.

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