RH für mehr Prüfungen und Rückforderungen bei NPO-Fonds

Der RH vermutet, dass mehr Antragsteller zu viel Förderung bekamen © APA/dpa/Karl-Josef Hildenbrand

In der Corona-Pandemie konnten gemeinnützige Organisationen über den Non-Profit-Organisationen-Unterstützungsfonds Förderungen beziehen, 59.000 Anträge wurden genehmigt. Vertieft geprüft wurden nur Stichproben, bei jeder zweiten wurde der Betrag gekürzt. Der Rechnungshof empfahl am Freitag, auch das übrige Fördervolumen zu prüfen und zu Unrecht bezogenes Geld zurückzuverlangen. Im Vizekanzleramt von Werner Kogler (Grüne) sieht man das jedoch als „nicht zweckmäßig“ an.

Ziel der Förderungen aus dem NPO-Fonds war es, dass Sportvereine, gemeinnützige Organisationen, Freiwillige Feuerwehren und gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften trotz Pandemie weiter ihre Aufgaben erfüllen konnten. Geld gab es etwa für Mieten, Wasser, Energie, Vorlaufkosten für abgesagte Veranstaltungen oder Kosten im Zusammenhang mit Covid-19. Bis September 2023 gingen 822,80 Mio. Euro an rund 23.600 Förderwerber.

Lesen Sie auch

RH-Präsidentin Margit Kraker hatte eine Prüfung des NPO-Fonds angekündigt, nachdem bekannt wurde, dass mehrere Seniorenbund-Gruppen Förderungen daraus bezogen hatten, obwohl ihnen das als ÖVP-Teilorganisation eigentlich nicht erlaubt war. Laut ÖVP-Argumentation waren die in mehreren Bundesländern und Bezirken existierenden Vereine mit gleichlautendem Namen nicht Teil der Partei, sondern gemeinnützig. Der unabhängige Parteien-Transparenz-Senat sah das freilich anders.

Das zuständige Vizekanzleramt verlangte schließlich von den Seniorenbund-Gruppen Subventionen in Höhe von knapp 2,45 Mio. Euro zurück, Gruppen der Jungbauernschaft/Landjugend mussten aus demselben Grund 846.000 Euro zurücküberweisen. Laut Angaben des Ministeriums in dem Bericht sind die geforderten Rückzahlungen mittlerweile eingegangen.

Insgesamt gab es bei den rund 59.000 Anträgen fast 3.800 Rückforderungen, das waren sechs Prozent der genehmigten Anträge. Eine vertiefte Prüfung vor Auszahlung der Förderung gab es laut dem am Freitag veröffentlichten RH-Bericht aber nur für ein Fördervolumen von 173 Mio.

Video
Ich möchte eingebundene Social Media Inhalte sehen. Hierbei werden personenbezogene Daten (IP-Adresse o.ä.) übertragen. Diese Einstellung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in der Datenschutzerklärung oder unter dem Menüpunkt Cookies geändert werden.

Bei fast der Hälfte dieser 1.600 Stichproben wurden die Förderbeiträge verringert, weil etwa die Einnahmen oder förderbaren Kosten nicht korrekt angegeben wurden. Insgesamt wurden 14,22 Mio Euro bzw. acht Prozent des geprüften Fördervolumens gekürzt. Mit Blick auf das gesamte Fördervolumen von 822,80 Mio. Euro wäre es aus Sicht des RH „zweckmäßig, die Stichprobenprüfungen auf das noch nicht geprüfte Fördervolumen auszuweiten und zu Unrecht bezogene Förderungen zurückzufordern“.

Im Ressort von Vizekanzler Kogler wird das allerdings als „nicht zweckmäßig“ erachtet, wie in dessen Stellungnahme im RH-Bericht betont wird. Neben den Stichproben seien Anträge auch aufgrund von Inkonsistenzen und Hinweisen vertieft geprüft worden, insgesamt waren das Anträge mit einem Fördervolumen von rund 400 Mio. Euro. Dass es dabei zu so vielen Rückforderungen gekommen ist, hängt laut einer Stellungnahme des Ministeriums gegenüber der APA damit zusammen, dass die Prüfungen stark von bestimmten Risikofaktoren bestimmt waren. „Eine weitere Ausweitung der Prüfungen würde demgegenüber zu deutlich geringeren Rückforderungen führen, denen umgekehrt massiv höhere Prüfkosten gegenüberstehen würden“, so das Ministerium. Auch für die aws hat sich eine Ausweitung der Stichproben „unter Berücksichtigung des Haushaltsprinzips als nicht sinnvoll herausgestellt“, heißt es in deren Stellungnahme im RH-Bericht.

Für NEOS-Rechnungshofsprecher Douglas Hoyos hätten die Grünen unterdessen spätestens nach dem „Skandal“ um Förderungen für den ÖVP-Seniorenbund dafür sorgen müssen, „dass alle Vereine und alle Geldflüsse überprüft und unrechtmäßig bezogene Gelder ohne Wenn und Aber vollständig zurückgezahlt werden“.

Bei rund 6.200 Anträgen – das war jeder Zehnte – kam laut RH-Prüfung kein Fördervertrag zustande. Bei rund 2.200 wurden die Anträge von der aws abgelehnt, in rund 4.000 Fällen wurden die Anträge zurückzogen.

Positiv hervorgehoben wurde vom RH zwar die automationsunterstützte und „mehrheitlich zeitnahe Abwicklung“ der Anträge. Allerdings wurde bei der allgemeinen Antragsprüfung nicht immer das Vier-Augen-Prinzip eingehalten. Außerdem wurde laut Rechnungshof nicht schriftlich dokumentiert, wieso in den fünf Phasen des NPO-Fonds neue Förderelemente eingeführt bzw. die Förderhöhe bzw. -begrenzung verändert wurde.

Ein weiteres Manko war laut RH, dass bestimmte Finanzstrafen oder Verbandsgeldbußen zwar als Ausschlussgrund für die Förderungen definiert waren, die Anträge aber nicht dahingehend geprüft wurden. Das Ministerium verwies zwar darauf, dass im Nachgang Kontrollen durch die Finanzverwaltung möglich waren. Ob diese auch durchgeführt wurden, war laut RH allerdings „ungewiss“. Und auch die Sinnhaftigkeit der 1,38 Mio. teure Medienkampagne zum Fonds stellte der RH infrage.

Das könnte Sie auch interessieren