Sterbebegleitung statt Sterbehilfe

Christliche Kirchen wollen mit Stellungnahme öffentliche Debatte

Statt eines Rechts auf „Beihilfe zum Suizid“ brauche es die ganzheitliche Begleitung von Kranken, Sterbenden und Suizidgefährdeten, so (v .l.) Pfarrer Martin Eisenbraun (Generalvikar Altkatholische Kirche), Superintendent Gerold Lehner (Evangelische Kirche A. B), Oberarzt Johann Zoidl (Vorstand der Palliativstation am Ordensklinikum Linz), Bischof Manfred Scheuer, Gudrun Becker (Referentin für Ökumene) und Pfarrer Sorin Bugner (Rumänisch-orthodoxe Pfarre Linz).
Statt eines Rechts auf „Beihilfe zum Suizid“ brauche es die ganzheitliche Begleitung von Kranken, Sterbenden und Suizidgefährdeten, so (v .l.) Pfarrer Martin Eisenbraun (Generalvikar Altkatholische Kirche), Superintendent Gerold Lehner (Evangelische Kirche A. B), Oberarzt Johann Zoidl (Vorstand der Palliativstation am Ordensklinikum Linz), Bischof Manfred Scheuer, Gudrun Becker (Referentin für Ökumene) und Pfarrer Sorin Bugner (Rumänisch-orthodoxe Pfarre Linz). © Diözese Linz / Appenzeller

Wie berichtet befasst sich der Verfassungsgerichtshof derzeit mit vier Klagen, die ein Schweizer Sterbehilfe-Verein im Mai 2019 eingereicht hatte. Es soll dabei die Frage geklärt werden, ob assistierter Suizid — wie etwa zuletzt in Deutschland — unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt werden soll.

Die christlichen Kirchen in Oberösterreich wollen nicht auf dieses Urteil warten und sind nun mit einer Stellungnahme vorgeprescht, „denn solche Fragen darf man nicht nur dem Gericht überlassen“, hofft Superintendent Gerold Lehner, Vorsitzender des „Forums der christlichen Kirchen in OÖ“, eine breite öffentliche Debatte.

Warnung vor Folgen

„Was im Einzelfall eine Gewissensentscheidung ist, die respektiert werden kann, verändert jedoch den Charakter, wenn die Beihilfe zum Suizid zu einem verbrieften Recht wird und Anbieter diese Option bewerben“, warnt Lehner vor möglichen Folgen, etwa der Aushöhlung fundamentaler gesellschaftlicher und moralischer Werte. Würde das Verbot nun auch in Österreich gelockert, stünde dies im Widerspruch zum ethischen Prinzip des Tötungsverbots, ergänzt Diözesanbischof Manfred Scheuer.

„Philosophisch inkonsistent“ ist für ihn zudem das zentrale Argument von Euthanasiebefürwortern — die Berufung auf die Autonomie der Menschen. Denn jeder Mensch sei eingebettet in „zwischenmenschliche Verhältnisse der Fürsorge und der Verantwortung für den Nächsten“.

Nötig ist es aus der Sicht des katholischen Bischofs, hingegen ein „Leben in Würde bis zuletzt“ zu gewährleisten. Dabei brauche es sowohl Unterstützung von Betroffenen als auch vonseiten der Ärzte, Pflegekräfte und der Angehörigen sowie eine wirksame Schmerzlinderung, aufmerksame medizinische Pflege und mitmenschliche Nähe.

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Und der Generalvikar der Altkatholischen Kirche Österreichs, Martin Eisenbraun, erzählt, dass unter den Klienten solcher Einrichtungen das Bedürfnis nach aktiver Sterbehilfe nicht existiere. „Aktive Sterbehilfe als Dienstleistung durch Sterbehilfe-Agenturen, die einen Ersatz für soziale Verantwortung, Mitmenschlichkeit und menschengerechte sozialpolitische Konzepte darstellen, sind bedrohlich und abzulehnen.“