Statt elf nur noch drei Jagdverordnungen in Oberösterreich

Mit Vertretern der Jagd und der Grundeigentümer wurde das 60 Jahre alte Jagdrecht umfassend reformiert

Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger setzte sich für neues Jagdrecht ein. © Hermann Wakolbinger

Nach dem Beschluss des Oö. Jagdgesetzes Anfang 2024 hat Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger gemeinsam mit Vertretern der Jagd und des Grundeigentums das Jagdrecht nach über 60 Jahren umfassend reformiert. Am Montag erfolgte der Beschluss in der Landesregierung.

Die neuen Verordnungen – Oö. Jagdverordnung 2024, Abschussplanverordnung und Verordnung über den Musterpachtvertrag – konkretisieren die allgemeinen Vorgaben des Oö. Jagdgesetzes und sind von großer Bedeutung und Reichweite für die Praxis.

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Die Jagdverordnungen bündeln die zuvor zersplitterte Rechtslage in drei übersichtliche Verordnungen und passen das Jagdrecht an aktuelle Gegebenheiten an. Agrar-Landesrätin Langer-Weninger erklärt: „Die Jagdverordnungen wurden im Umfang verschlankt und im Inhalt verfeinert. Sie sichern den Aufwuchs eines gesunden Mischwalds und damit den Wald der Zukunft.“

„Gerade die neue Abschussplanverordnung ermöglicht es, flexibler und praxisnäher zu agieren. Das ist heute wichtiger denn je, denn mit großen Aufforstungsflächen gilt es, einen Ausgleich zwischen Wald und Wild zu finden“, so Langer-Weninger.

„Die neue Schonzeiten-Regelung nimmt Rücksicht auf den veränderten Jahreszyklus der Tiere. Entsprechend der klimatisch bedingten Verschiebung von Brut- und Wurfzeiten werden Anpassungen in der Schonzeit vorgenommen. Dadurch wird sichergestellt, dass die ökologische Balance in unseren Wäldern, ebenso wie deren Artenreichtum, bewahrt bleiben“, sagt die Agar-Landesrätin.

Anleitung, Werkzeug und Rahmen für Jäger

„Die Verordnungen zum neuen Jagdgesetz sind für die oö. Jägerinnen und Jäger sowohl Anleitung, Werkzeug als auch Rahmen für die Umsetzung der Jagd in der Praxis. Die nachhaltige Nutzung des Wildes als naturnahes Lebensmittel, aber auch der Artenschutz sowie die zahlreichen wichtigen Aufgaben für die Gesellschaft und die Grundbesitzer wurden bei den neuen Verordnungen gut und zeitgemäß berücksichtigt“, findet Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner.

Herausforderung Klimawandel in der Abschussverordnung berücksichtigt

LK-OÖ-Präsident Franz Waldenberger betont: „Die Landwirtschaftskammer hat sich intensiv in die Erstellung der neuen Jagdverordnungen eingebracht. Es ist ein wesentlicher Schritt in Richtung Verwaltungsvereinfachung und Stärkung des Grundeigentums gelungen. Für uns war wichtig, dass die Herausforderungen durch den Klimawandel in der Abschussplanverordnung Platz finden. Wir begrüßen ebenso das Schlichtungsverfahren, welches künftig die Wildschadenskommissionen auf Gemeindeebene ersetzen soll. Diese nominierten Schlichter leisten viel in der Mediation und fachlichen Objektivierung.“