Lockdown für Ungeimpfte in OÖ und Salzburg ab Montag

Video
Ich möchte eingebundene Video Inhalte sehen. Hierbei werden personenbezogene Daten (IP-Adresse o.ä.) übertragen. Diese Einstellung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in der Datenschutzerklärung oder unter dem Menüpunkt Cookies geändert werden.

In OÖ werden ab Montag die Corona-Schutzmaßnahmen deutlich verschärft. Per Verordnung des Bundes gilt ein Lockdown für Ungeimpfte, kündigte Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) am Freitag an.

In einer eigenen Landesverordnung werden bis 6. Dezember alle Veranstaltungen untersagt – mit Ausnahme der Veranstaltungen im „professionellen Kultur- und Sportbereich“. Adventmärkte können stattfinden, es gelte aber Maskenpflicht und ein Konsumationsverbot. Takeaway ist möglich.

Außerdem kommt ab Montag eine generelle Maskenpflicht indoors, in der Gastronomie gilt diese bis zum Sitzplatz. Discos und Nachtlokale müssen jedoch bis 6. Dezember schließen. Ob ab dann auch Ungeimpfte wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, war noch offen, der Lockdown sei unbefristet.

Die „wahnsinnig rasante Entwicklung“ der Infektionszahlen mache es nötig, dass man nicht abwarten könne, ob die seit Montag gültige 2G-Regel zu greifen beginne, begründete Stelzer die Notwendigkeit neuer Verschärfungen. Auf die Frage, ob nicht ein zu langes Beobachten der Lage zu der dramatischen Situation geführt habe, beantwortete Stelzer mit einer für alle „nicht erwartbaren Dynamik der vierten Welle“. Aber jetzt ist Schluss mit lustig”, meinte er.

Landespolizeidirektor Andreas Pils sicherte zu, dass „wir den Lockdown für Ungeimpfte zu kontrollieren haben, wir machen das aus vollster Überzeugung“. Ziel sei es, nächste Woche rund 5.000 Kontrollen zu machen, „um flächendeckend überprüfen zu können ‚Wie steht es mit der Moral…‘ und ansonsten auch entsprechend zu strafen“, kündigte Pilsl an.

Auch in Salzburg wird es ab Montag, 15. November, einen Lockdown für Ungeimpfte geben. Die Verordnung wird auch wie für das Bundesland Oberösterreich vom Gesundheitsministerium erlassen.

Das könnte Sie auch interessieren